Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Baumaßnahmen, Versammlungen, Fanszene, Personalkarussell
Sandmann

Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Sandmann » Mo 30. Nov 2015, 18:50

Newcomer hat geschrieben:Natürlich braucht die Änderung der Beitragsordnung einen MV-Beschluss. Den Antrag hat das Präsidium zusammen mit der Einladung zur MV vorgelegt. Daraufhin stellt das AR-Mitglied R. Noack einen gesonderten Antrag, dass der ursprüngliche Antrag des Präsidiums geändert werden sollte, woraufhin das Präsidium einen angepassten Antrag stellt und somit den Antrag des AR-Mitglieds obsolet werden lässt.


Ich kenne den diesbezüglichen internen Ablauf nicht. Jedenfalls liegt jetzt ein Antrag vor, der formal und inhaltlich wohl in Ordnung ist. Man hat also offenbar seitens des Präsidiums auf einen eigenen Fehler reagiert und den eigenen (falschen) Antrag geändert, ich kann daran nichts Verwerfliches erkennen.

Diesen Hinweis auf einen Fehler im ursprünglichen Antrag meine ich, hätte man auf dem kurzen Dienstweg aka Telefonhörer klären können. So sieht es für mich - ohne dass ich die handelnden Personen kenne - nach "Vorführen", Profilierung, Kindergarten aus.


Eben, und das brauchen wir nicht; zumindest brauche ich das nicht.

Ich habe in früheren Fällen mit einem Präsidium und dem AR schon Kontakt zu inhaltlichen und organisatorischen Fragen der Vereinsführung gehabt und ich habe daher eine einigermaßen belastbare Meinungg darüber, dass es nicht nur wegen inhaltlicher Divergenzen, sondern auch wegen persönlicher Konstellationen zu Konfrontationen kam (und wohl offenbar immer noch kommt). Daher mein sehr ernst gemeinter Hinweis, dass ein Mindestmaß an Vertrauen, Respekt und Teamfähigkeit für ausnahmslos jede Wahlposition im Verein absolut unerlässlich sind.

PS
Du kannst uns ja noch mitteilen, wer hier deiner Meinung nach wen vorführen will.

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Newcomer » Mo 30. Nov 2015, 19:37

Ich kenne den internen Ablauf auch nicht, sondern bringe nur die Anträge in eine chronologische Reihenfolge.

Und zu meiner Meinung, da ich ja scheinbar spanisch schreibe: Das AR-Mitglied zeigt dem Präsidium öffentlich, dass dieses in der ursprünglichen Antragstellung einen Fehler gemacht hat. Man könnte es als "vorführen" bezeichnen. Wie geschrieben, halte ich dies für schädlich. Hätte man im direkten Gespräch klären können.

Sandmann

Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Sandmann » Mo 30. Nov 2015, 20:06

Newcomer hat geschrieben:Das AR-Mitglied zeigt dem Präsidium öffentlich, dass dieses in der ursprünglichen Antragstellung einen Fehler gemacht hat. Man könnte es als "vorführen" bezeichnen.


Das würde ich auch so interpretieren.

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Enny Key » Di 1. Dez 2015, 11:50

So. Ich habe mir jetzt auch mal alle Änderungsanträge durchgelesen.

Satzungsänderung § 22 AfV
Was die Satzungsänderung bzgl. dem AfV betrifft, so würde ich der Ergänzung zum §22 um Punkt G nicht zustimmen. Warum auch? Dieser Punkt muss für jedes Mitglied gelten.
Wie soll der AfV den Verein vor Schaden bewahren, wenn er nicht über jeden Vorgang informiert wird. Hier würde ein Übergremium installiert, welches über allen anderen Gremien (MV ausgenommen) steht. Ist es nicht Aufgabe des AR, den Verein vor operativem Schaden zu bewahren?

Punkt F: fördert in meinen Augen modernes Denunziantentum.

nächster Punkt:
Der ordentliche Rechtsweg darf erst nach Beendigung des AfV-Verfahrens beschritten werden.

Und was soll dieser Satz?
Muss sich der AfV dann beeilen, um im e-Fall ein ordentliches Gericht einschalten zu dürfen? Sollte in der Zwischenzeit Schaden auftreten, wer haftet dafür? Der AfV selbst, weil er nicht dafür Sorgen durfte, das Schaden abgewendet wurde? Dieser Zusatz kollidiert in meinen Augen mit Punkt G.

Zwischen den Zeilen dieses Antrages lese ich folgende Punkte, die viel interessanter sind:
    - Kompetenzen sind nicht klar definiert
    - Befugnisse/ Kompetenzen werden teilweise/ regelmäßig überschritten
    - einzelne Mitglieder oder auch ganze Organe kommen ihren Aufgaben nicht oder teilweise nicht nach.
    - einzelne Mitglieder oder ganze Organe können sich nicht oder teilweise nicht durchsetzen

Demnach würde ich mir wünschen, dass gegenüber der MV genau solche Punkte geschildert werden. Schließlich sollen alle Gremienmitglieder miteinander und nicht gegeneinander arbeiten.

Dem ersatzlosen Streichungswunsch §6 Ausgliederung in Tochtergesellschaften:
In den Tochterunternehmen sind Kontrollorgane zu errichten, in welchem der Verein mindestens zwei Plätze – für ein Mitglied des Präsidium und Mitglied des Aufsichtsrats erhält.

Warum soll dem Präsidium der Einblick in die Tochtergesellschaften verwehrt werden?
Sie bestellen den GF und müssen diesen auch überwachen können. Denn er muss sowieso Bericht erstatten. Außerdem ist es gängige Praxis, das Mitglieder des Präsidiums im Aufsichtsrat der Tochtergesellschaften sitzen. Man muss sich nur nach Wolfsburg oder München schauen.

Mit der Argumentation Begründung Punkt 2 stellt sich der AR selbst ein Bein: §21 C 1 besagt:
(1) Wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrates ist es, das Präsidium sowie den Geschäftsführer/ die Ge-
schäftsführerin bei der Tätigkeit zu überwachen und zu beraten. Zu diesem Zweck hat er sich über
die Angelegenheiten des Vereins zu unterrichten. Die Auskunftspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat im Rahmen der betrieblichen Prüfung kann vom Präsidium und Geschäftsführer/- in nicht beschränkt werden. Das Präsidium und der/die Geschäftsführer/- in hat ihm auf Verlangen, ggf. auch schriftlich, zu berichten.

Also ist irgendwer seiner Pflicht nicht nachgekommen. Und das gilt es zu klären. Nicht hier, aber auf der MV.
Wenn, dann müsste § 17 Organe des Vereins Abs 2 geändert werden. Denn ja, ich gebe zu das die Mitgliedschaft in mehreren Gremien diesem Absatz entgegensteht.
Wer kann mir Auskunft geben, ob und wie am Tag der MV noch Tagespunkte eingereicht werden können. Wo muss ich diese abgeben, damit diese von der MV zur Abstimmung gelangen?
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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Newcomer » Di 1. Dez 2015, 13:12

Enny Key hat geschrieben:Wenn, dann müsste § 17 Organe des Vereins Abs 2 geändert werden. Denn ja, ich gebe zu das die Mitgliedschaft in mehreren Gremien diesem Absatz entgegensteht.
Wer kann mir Auskunft geben, ob und wie am Tag der MV noch Tagespunkte eingereicht werden können. Wo muss ich diese abgeben, damit diese von der MV zur Abstimmung gelangen?


Noch einmal. Der AR einer Tochtergesellschaft des Vereins ist kein Gremium des Vereins, sondern ein Gremium der Tochtergesellschaft. Die Gremien des Vereins sind in § 17 (1) genannt. Nur auf diese kann sich logischerweise § 17 (2) beziehen.

Wenn ein Präsidiumsmitglied des Vereins im AR einer Tochtergesellschaft sitzt, verstößt dies demnach nicht gegen § 17 (2) der Vereinssatzung.

- Verein: AR des Vereins, gewählt von den Vereinsmitgliedern
- Tochtergesellschaft: AR der Gesellschaft, bestellt von den Anteilseignern der Gesellschaft, bis dato als komplett vom Verein

Die beiden AR sind zwei paar Schuhe. Dass die Tochterunternehmen des Vereins überhaupt einen AR haben und in diesem sowohl Vereinspräsidium als auch Vereins-AR vertreten sein müssen, regelt § 6 (3):
"Der Verein muss an jeder Tochterunternehmung mehrheitlich beteiligt sein, d.h. in der Haupt- oder Gesellschafterversammlung über mindestens 51 Prozent der Kapital- und Stimmenanteile sowie über die Mehrheit der Sitze in den dazugehörigen Kontrollorganen verfügen. In den Tochterunternehmen sind Kontrollorgane zu errichten, in welchem der Verein mindestens zwei Plätze – für ein Mitglied des Präsidium und Mitglied des Aufsichtsrats erhält. ..."

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Blau-Gelb-Leipzig » Di 1. Dez 2015, 13:14

Ich nehme am Freitag das erste Mal an einer MV des 1. FCL teil (bin seit Juni 2015 Mitglied) und arbeite mich deshalb gerade durch die Anträge.

Interessant finde ich den Antrag zum AfV, zu dem ich, unbelastet von der Kenntnis vieler internen Details aus der Vergangenheit, meine Interpretation und Gedanken teilen möchte.

Punkt e) erweitert Punkt a) auf Streitigkeiten/Pflichtverletzungen in den Organen.

Punkt f) beinhaltet, Streitigkeiten zw. Mitgliedern, Mitgliedern und Organen, zw. Organen zu schlichten und entscheiden.
Schlichten finde ich gut, entscheiden nicht. Warum:
Dieser Punkt ist nur dann eine sinnvolle Ergänzung zu a) wenn die Streitigkeiten nicht im Kern auf dem Vorwurf des vereinsschädigenden Verhaltens basiert und damit also nicht die Verhängung einer Vereinsstrafe im Raum steht (das wäre ja in a) bzw. e) schon abgehandelt).
Damit kommt der AfV mehr in die Rolle des Moderators, der außergerichtliche Einigungen erzielt. Dazu muss der AfV nicht das operative Geschäft der streitenden Parteien im Detail kennen, sondern darauf hinwirken, dass die Parteien Ihre verhärteten Fronten aufgeben, mit Respekt auf die Argumente des Anderen reagieren und selbst Kompromisse finden, die in einem gemeinsamen Beschluss münden.
Wenn Schlichtungen gelingen, wendet das Schaden vom Verein ab, da sich die Organe nicht über Interna in öffentlichen Instanzen streiten müssen.
Darüber hinaus hat der Punkt den Vorteil, dass der AfV als Schlichtungsorgan bei jedem ernsthaften Streit angerufen werden kann, ohne jemanden zuvor direkt vereinsschädigendes Verhalten vorwerfen zu müssen und mit einer Vereinsstrafe zu drohen.

Wenn das so gelebt wird, haben wir kein Übergremium, welches sich in die Kompetenzen der Organe einmischt. Der VfA überwacht also „nur“ die Art und Weise des Umgangs miteinander und die Einhaltung der Satzung.

Ich könnte dem Antrag zustimmen, wenn in f) der Gedanke der Schlichtung in den Vordergrund kommt. Das erfordert m.E. Streichung von „entscheiden“ und auch der zweite Satz in f) ist überflüssig. Es darf doch wohl jeder den AfV anrufen, wenn er etwas lt. a) oder e) zu klären hat und es passt nicht in f) wenn dort der AfV nun auch eine Moderatorenaufgabe bekommen sollte.

Bin schon gespannt auf die Diskussion dazu.

Sandmann

Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Sandmann » Di 1. Dez 2015, 13:32

Blau-Gelb-Leipzig hat geschrieben: Wenn das so gelebt wird, haben wir kein Übergremium, welches sich in die Kompetenzen der Organe einmischt. Der VfA überwacht also „nur“ die Art und Weise des Umgangs miteinander und die Einhaltung der Satzung.


Lt. Satzung ist es die Aufgabe des AfV, nach Anrufung Satzungsverstöße festzustellen und ggf. zu sanktionieren.

Es ist nicht die Aufgabe des AfV, ggf. einen Mangel an Kinderstube bei Einzelnen durch erzieherische Maßnahmen, Moderationsversuche, die Installierung von Selbsthilfegruppen o.ä. auszugleichen.

Wollte man dem AfV diese Rolle zuschieben, müsste die Satzung geändert werden. Dafür braucht man Mehrheiten bei einer MV.

Hatte man diese Mehrheiten und würde man eine derartige Satzungsänderung durchbekommen, bräuchte man zusätzlich (nur) noch Leute, die dauerhaft die Vereinskindergärtner geben wollen. Die mir bekannten jetzigen und auch ehemaligen Mitglieder des AfV stehen, so wie ich sie kenne, nach meiner Einschätzung dafür sehr wahrscheinlich nicht zur Verfügung. Deshalb dann im Fall der Fälle viel Spaß bei der Suche ...

Wir sollten schon davon ausgehen, dass die gewählten Vertreter des Vereins in allen Gremien erwachsene Menschen sind und sich auch wie solche benehmen können. Wer das nicht kann, gehört in kein Gremium des 1. FC Lok, ganz einfach.

@ Enny Key

Die Anträge eines aktuellen Aufsichtsratsmitglieds müssen zwingend nicht die Meinung des gesamten AR oder die der Mehrheit des AR darstellen. Würden die Anträge inhaltlich die Position des gesamten AR darstellen, hätte der AR als Gremium diese Anträge stellen können.
Das hat er aber offensichtlich nicht getan, warum wohl nicht ...

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Quelle » Di 1. Dez 2015, 13:48

Wir brauchen keine Vereinskultur, die geprägt ist durch Satzungen und Ordnungen, wo jedes Detail definiert und festgeschrieben ist.

Wir brauchen statt dessen eine Vereinskultur des Fairplay, des gegenseitigen Respektes und des Vertrauens.

Probleme beim 1.FC Lok sollte man bei einem Bier lösen und nicht durch ständiges Anpassen der Satzung.

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Blau-Gelb-Leipzig » Di 1. Dez 2015, 14:24

Sandmann hat geschrieben:
Blau-Gelb-Leipzig hat geschrieben: Wenn das so gelebt wird, haben wir kein Übergremium, welches sich in die Kompetenzen der Organe einmischt. Der VfA überwacht also „nur“ die Art und Weise des Umgangs miteinander und die Einhaltung der Satzung.


Lt. Satzung ist es die Aufgabe des AfV, nach Anrufung Satzungsverstöße festzustellen und ggf. zu sanktionieren.

Es ist nicht die Aufgabe des AfV, ggf. einen Mangel an Kinderstube bei Einzelnen durch erzieherische Maßnahmen, Moderationsversuche, die Installierung von Selbsthilfegruppen o.ä. auszugleichen.


Darf ich um eine sachliche Argumentation bitten. Die Vergleiche (auch mit Kindergarten) sind absurd im Zusammenhang mit meinem gesamten Artikel.

In meinem Beitrag geht es nicht um Erziehung, sondern um die Klärung von ernsthaften Streitigkeiten über den Verein. Sachorientierte Auflösung der Streitigkeiten sind das Ziel.
Interne Ausschüsse und Moderation sind u.a. auch in den Führungsetagen großer Unternehmen ein wichtiges Thema.

Natürlich kenne ich nicht die Intention des Antragstellers, die auch in eine andere Richtung gehen kann.
Und ich kenne auch (noch) nicht die Arbeitsweise und das Selbstverständnis des AfV.

So wie der Antrag im Punkt f) beginnt, war er Anlass den Aspekt der Schlichtungsstelle in die Runde einzubringen. Eine Schlichtungsaufgabe ist so offensichtlich noch nicht vorgesehen.
Ob der AfV auch eine solche Aufgabe übernehmen möchte/sollte ist meine Frage.
Falls es als sinnvoll erachtet wird, lässt sich sicher auch über die Umsetzung sprechen.

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon ruebezahl » Di 1. Dez 2015, 14:48

Quelle hat geschrieben:Wir brauchen keine Vereinskultur, die geprägt ist durch Satzungen und Ordnungen, wo jedes Detail definiert und festgeschrieben ist.

Wir brauchen statt dessen eine Vereinskultur des Fairplay, des gegenseitigen Respektes und des Vertrauens.

Probleme beim 1.FC Lok sollte man bei einem Bier lösen und nicht durch ständiges Anpassen der Satzung.


So wäre es theoretisch wünschenswert, aber ....

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Enny Key » Di 1. Dez 2015, 15:52

Sandmann hat geschrieben:@ Enny Key

Die Anträge eines aktuellen Aufsichtsratsmitglieds müssen zwingend nicht die Meinung des gesamten AR oder die der Mehrheit des AR darstellen. Würden die Anträge inhaltlich die Position des gesamten AR darstellen, hätte der AR als Gremium diese Anträge stellen können.
Das hat er aber offensichtlich nicht getan, warum wohl nicht ...


Dem stimme ich zu. Lässt also vermuten, das es schon Differenzen innerhalb des Gremiums gibt.
Newcomer hat geschrieben:
Noch einmal. Der AR einer Tochtergesellschaft des Vereins ist kein Gremium des Vereins, sondern ein Gremium der Tochtergesellschaft. Die Gremien des Vereins sind in § 17 (1) genannt. Nur auf diese kann sich logischerweise § 17 (2) beziehen.

Wenn ein Präsidiumsmitglied des Vereins im AR einer Tochtergesellschaft sitzt, verstößt dies demnach nicht gegen § 17 (2) der Vereinssatzung.


Wenn Du das so betrachtest, muss ich auch zustimmen. Ich finde es sowieso indiskutabel. Da beide im AR der Tochtergesellschaft sitzen sollen. (AR-, + Präsimitglied des Vereins)
Demnach sollten beide Vereinsgremien im Bilde sein, was in der Tochtergesellschaft so los ist. Es sei denn, es nehmen Mitglieder an Sitzungen teil und informieren den Rest nicht. Doch dafür gibt es ja eigentlich auch Protokolle. OK genug der Mutmaßungen.

    - Dem Antrag von Ralf Noack (Tochtergesellschaften) werde ich persönlich so nicht zustimmen.
    - Dem Antrag von Ralf Noack (Ausschuss für Vereinsstreitigkeiten) so auch nicht, sofern nicht einleuchtende Gründe vorliegen
    - Den Anträgen von Thomas Löwe / Tom Franke (Präsidiumssitzungen) werde ich zustimmen, da dieser sinnvoll erscheint. Kann mir schon vorstellen, was es für Hickhack bisher gab.
    - Dem Antrag von Tom Franke (Beitragsordnung) auch, da es nun mal Voraussetzung zu sein scheint, um weitere Förderungen bewilligt zu bekommen.
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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Sandmann » Di 1. Dez 2015, 16:24

Blau-Gelb-Leipzig hat geschrieben:Natürlich kenne ich nicht die Intention des Antragstellers, die auch in eine andere Richtung gehen kann.
Und ich kenne auch (noch) nicht die Arbeitsweise und das Selbstverständnis des AfV.


Ich kenne die Arbeitsweise und das Selbstverständnis des AfV, da ich dort viele Jahre Mitglied war. Ich gehe davon aus, dass sich beides in den letzten knapp drei Jahren nicht komplett geändert hat, schon weil es dort eine gewisse personelle Kontinuität gibt und der AfV zu meiner Zeit sauber gearbeitet hat - immer im Rahmen dessen, was ihm die Satzung erlaubt hat.
Soweit ich die neueren Mitglieder des AfV persönlich kenne, habe ich auch keinerlei Grund zu der Annahme, dass es dort inzischen drunter und drüber geht oder dass irgendwie gemauschelt o.ä. wird.
Außerdem habe ich den gegenseitigen Umgang miteinander im AfV in sehr angenehmer Erinnerung.

Über die Intentionen des Antragsstellers kann man sich selbst ein Bild machen, wenn man sich die verschiedenen Anträge mal genau anschaut und dann zwei und zwei zusammenzählt. Wer dann noch die jüngere Vereinshistorie, besonders das Verhältnis Präsidium-AR der letzten drei Jahre kennt, dem sollte auch eins und eins reichen.

So wie der Antrag im Punkt f) beginnt, war er Anlass den Aspekt der Schlichtungsstelle in die Runde einzubringen. Eine Schlichtungsaufgabe ist so offensichtlich noch nicht vorgesehen.
Ob der AfV auch eine solche Aufgabe übernehmen möchte/sollte ist meine Frage.


Deshalb habe ich oben geschrieben, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass der AfV in seiner gegenwärtigen Besetzung das will. Rückmeldungen in diesem Sinne bestätigen meine Annahme. Dass ich mit meiner Aufzählung etwas übertrieben habe, diente der überspitzen Darstellung dessen, worum es im Antrag inhaltlich im Kern geht.

Der Nutzer @ Quelle hat es doch richtig beschrieben: Sollte es Problem geben, setzt man sich an einen Tisch und klärt die Dinge im notfalls inhaltlich kontroversen, aber immer vertrauensvollem Gespräch, bei allem gegenseitigen Respekt und bitte ohne die Attitüde, alles besser zu wissen und zu können.

Man löst kein Problem durch Paragraphenreiterei und man löst auch kein Problem dadurch, dass man sich "eingräbt", sich mit allen überwirft und dabei verbrannte Erde hinterlässt.

Mein Abstimmungsverhalten wird so aussehen wie das von @ Enny Key hier angekündigte, falls nicht auf der MV noch schwerstwiegende neue Erkenntnisse auf den Tisch kommen.

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Newcomer » Mi 2. Dez 2015, 10:52

Gehe ich recht in der Annahme, dass am Freitag sieben AR-Mitglieder gewählt werden sollen und jedes Mitglied maximal sieben zu vergebende Stimmen hat, wobei jeder Kandidat jeweils nur eine Stimme erhalten kann?

Weiß darüber hinaus jemand, ob es im Anschluss an die Wahl des ARs eine "Neubesetzung" des Präsidiums geben muss oder wird. In der Satzung konnte ich nur finden, dass der AR das Präsidium besetzt. Es sind aber keine Amtszeiten oder "Benennungstermine" benannt.

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Sandmann » Mi 2. Dez 2015, 11:22

Newcomer hat geschrieben:Gehe ich recht in der Annahme, dass am Freitag sieben AR-Mitglieder gewählt werden sollen und jedes Mitglied maximal sieben zu vergebende Stimmen hat, wobei jeder Kandidat jeweils nur eine Stimme erhalten kann?

Weiß darüber hinaus jemand, ob es im Anschluss an die Wahl des ARs eine "Neubesetzung" des Präsidiums geben muss oder wird. In der Satzung konnte ich nur finden, dass der AR das Präsidium besetzt. Es sind aber keine Amtszeiten oder "Benennungstermine" benannt.


Präsidiumsmitglieder scheiden nur durch Tod, eigenen Rücktritt oder nach Abberufung durch den AR aus dem Präsidium aus. Eine automatische Neubestellung des Präsidiums nach Neuwahl des AR sieht die Satzung nicht vor, zumindest habe ich dazu nichts gefunden. Wenn keine Amtszeiten o.ä. für das Präsidium genannt sind, gibt es keine.

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Newcomer » Mi 2. Dez 2015, 12:01

Danke. So interpretiere ich die Satzung auch. Eine Abberufung durch den AR ist nur mit 70% der Stimmen, also 5 von 7, möglich. Eine Berufung vermutlich mit einfacher Mehrheit, also 4 von 7 Stimmen. Wenn es keine generelle Neubesetzung des Präsidiums nach den AR-Wahlen gibt, ist ja eine gewisse Kontinuität gewährleistet. Prima.

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Quelle » Mi 2. Dez 2015, 22:34

Sandmann hat geschrieben:Präsidiumsmitglieder scheiden nur durch Tod, eigenen Rücktritt oder nach Abberufung durch den AR aus dem Präsidium aus. Eine automatische Neubestellung des Präsidiums nach Neuwahl des AR sieht die Satzung nicht vor, zumindest habe ich dazu nichts gefunden. Wenn keine Amtszeiten o.ä. für das Präsidium genannt sind, gibt es keine.

Das stimmt so nicht:

In unserer Satzung findet sich folgender Punkt:

(3) Amtsperioden von den Organen nach § 17 (1) b) bis e) dauern generell drei Jahre, es sei denn, die Satzung regelt dies anders. Die Amtsperiode beginnt immer mit dem Tage der Wahl. Das Organ nach § 17 (1) b) bis e) bleibt jedoch bis zur Neuwahl des jeweiligen Organs nach § 17 (1) b) bis e) im Amt.

Beim Buchstaben "b" handelt es sich um das Präsidium. Das aktuelle Präsidium wurde von der letzten MV im Dezember 2014 gewählt. Im Dezember 2017 endet also die Amtszeit. Entsprechend der aktuell gültigen Satzungsregelung muss das Präsidium dann vom Aufsichtsrat neu gewählt werden.

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Sandmann » Do 3. Dez 2015, 06:28

Danke für die Korrektur, das habe ich nicht 1:1 so interpretiert.
Dann müsste man im Falle des Präsidiums aber "mit dem Tag der Wahl" um "den Tag der Berufung" ergänzen, gewählt wird das Präsidium ja nun nicht mehr.
Dauert die Amstzeit jedes Präsidiumsmitglieds jetzt drei Jahre, beginnend mit dem Tag der Berufung des jeweils einzelnen Präsidiumsmitglieds?
Oder beginnt des Amstzeit des gesamten Präsidiums mit dem Tag der Berufung des ersten amtierenden Präsidiumsmitglieds und endet dann auch für alle drei Jahre später?

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Quelle » Do 3. Dez 2015, 10:29

Sandmann hat geschrieben:Danke für die Korrektur, das habe ich nicht 1:1 so interpretiert.
Dauert die Amstzeit jedes Präsidiumsmitglieds jetzt drei Jahre, beginnend mit dem Tag der Berufung des jeweils einzelnen Präsidiumsmitglieds?
Oder beginnt des Amstzeit des gesamten Präsidiums mit dem Tag der Berufung des ersten amtierenden Präsidiumsmitglieds und endet dann auch für alle drei Jahre später?

Die Ab- bzw. Berufung einzelner Mitglieder hat keinen Einfluss auf die Dauer der Amtsperioden von Organen.

Im Dezember 2017 müsste der Aufsichtsrat das „Organ Präsidium“ neu wählen. Das mit einfacher Mehrheit neu gewählte Präsidium ersetzt dann das alte. Eine Abberufung, die sonst von mindestens 70 Prozent der AR-Mitglieder mitgetragen werden müsste, ist da nicht notwendig.

Das neu gewählte Präsidium wählt aus seinen Reihen dann den Präsidenten.

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon stigma » Do 3. Dez 2015, 16:58

Morgen ist nun MV und da ich mich ungern von Rhetorik Einzelner in meiner Entscheidung beeinflussen lassen möchte, hier kurz mein Standpunkt zu den anstehenden Abstimmungen:
Den Anträgen von Herrn Noack werde ich nicht folgen, denen von Herrn Löwe und Herrn Franke jedoch schon. Die Gründe wurden in diesem Tread weiter oben ausgiebig dargelegt, so dass ich mir dies ersparen kann.
Zur AR-Wahl:
Zuerst einmal ist es schön, dass augenscheinlich alle 10 Kandidaten wirklich ein blau-gelbes Herz in sich tragen und nicht aus reiner Eitelkeit kandidieren.
Nicht wählen werde ich sicher Herrn Noack, auch hier wurden die Gründe schon genannt und diese teile ich. Ebenso findet auch Herr Spauke bei mir im AR keinen Platz. Für mich ist es wichtig, dass die gewählten Gremiumsmitglieder auch für den AR genügend Zeit mitbringen, genau dies scheint ja aufgrund seiner beruflichen Belastung nicht gegeben zu sein.
Wählen werde ich die Herren Bär, Hirschmann, Bienja, Winkler, Rösler, Scheffler und Friedrich.
Herr Balling ist natürlich auch ein guter Kandidat, glühender LOK-Fan und auch seit Jahren im Verein engagiert. Aber der AR sollte m.E. sich nicht unbedingt zur Hälfte aus dem Baubereit zusammensetzen und frischer Wind (Herr Friedrich) ist auch ganz gut.

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Quelle » Do 3. Dez 2015, 17:07

stigma hat geschrieben:Wählen werde ich die Herren Bär, Hirschmann, Bienja, Winkler, Rösler, Scheffler und Friedrich.


Kennst du die Herren Rösler, Scheffler und Friedrich?

Mir sind diese Personen bisher leider gänzlich unbekannt.

Bei Herrn Balling durfte ich schon mal im Auto mitfahren. Die Fahrt verlief störungsfrei.

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon stigma » Do 3. Dez 2015, 17:49

Die Herren Rösler und Scheffler sind ebenso wie Herr Balling im Baubeirat aktiv und engagiert, wobei sich Rösler insbesondere bei der Lieferung der Zaunsfelder und Herr Scheffler bei der Beschaffung des Zugsponsors aus Potsdam bei mir einprägten. Beide wirst Du sicher vom Sehen her kennen.
Herr Friedrich kommt von der Fankurve und ist angehender Jurist, glaube ich zumindest.

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Quelle » Do 3. Dez 2015, 18:16

Die Aufgabe des Aufsichtsrates besteht ja in erster Linie in der Kontrolle des Präsidiums und nicht in der Beschaffung von Baumaterialien oder Sponsoren.

Für mich zählen in erster Linie betriebswirtschaftliche Kenntnisse, eine Affinität zu Zahlen und Gesetzen aber auch soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit und Führungserfahrung.

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon stigma » Do 3. Dez 2015, 18:37

Ja und, was soll uns das jetzt sagen? Betriebswirtschaftlich fit dürften alle Bauleute sein, da sie entweder in leitender Funktion bzw. selbst Firmenchef sind. Ich traue es allen Kandidaten zu, diese Punkte mit Engagement als AR-Mitglied ordentlich zu erfüllen.

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Nightliner » Fr 4. Dez 2015, 15:26

Gibt es heute Abend etwas zu Trinken oder darf man Getränke mitbringen ?

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Newcomer » Fr 4. Dez 2015, 16:05

Nightliner hat geschrieben:Gibt es heute Abend etwas zu Trinken oder darf man Getränke mitbringen ?


Letztes Jahr gab es Getränke und Speisen zu erwerben. Davon gehe ich auch dieses Jahr wieder aus, kann meine Hand dafür aber nicht ins Feuer legen...


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