Waldgeist hat geschrieben:Dammsitz-Steher hat geschrieben:Ich persönlich denke aber, dass TK das Feld nicht so einfach räumen wird. Er wird es sicher noch einmal probieren, wenn auch über Umwege. aoMV könnte ein Plan sein.
Und nur wenn die GF vor die Tür gesetzt worden. An ihnen scheitert jeder Beschluss der Gremien.
Nein. Das können Sie grundsätzlich nicht. Eine Weisung muss ausgeführt werden, die Geschäftsführer haften dafür nicht und haben das Recht , ihre Einwände auch protokolliieren zu lassen. Die GF sind gesetzlich verpflichtet , eine Weisung abzulehnen, wenn gegen das GmbH Gesetz verstossen wurde. Da gibt es auch keinen Spielraum. Eine erteilte Weisung darf aber nicht durch die Gesellschafter umgesetzt werden , auch diesbezügliche Gespräche sind Ihnen verboten. Das dürfen nur die Geschäftsführer. Als Lok den Moment festgehalten hat, wo ein Spieler den Vertrag im Beisein des Präsidenten und des Trainers aber ohne Geschäftsführer unterzeichnet hat, hat man strenggenommen gegen das Gesetz verstossen und es auch noch öffentlich gemacht.