BRM hat geschrieben:Mach einfach den Praxistest. Irgendein kleiner Laden im Hinterhof macht das vielleicht für ein Einzelstück, am besten gehst du dafür aber in eine andere Stadt, oder eben ins Netz. Ein etablierter, bekannter Laden wird es nicht machen. Die wollen alle nicht wegen ein paar Euro Fuffzig einen Rechtsstreit an der Backe haben, und gleich gar keinen mit ganz schlechten Erfolgsaussichten.
Ich habe einen ähnlichen Fall im Freundeskreis, bei einem Verein aus einer anderen Stadt. Die wollten sich eine Kleinserie (5 oder 6) Sweatshirts mit Vereinslogo und gruppenspezifischem Extra machen lassen, einfarbig, ohne Verkaufsabsicht. Sie haben in ihrer Stadt, einer richtig großen, niemanden dafür gefunden. Das hat dann irgendjemand ein paar hundert km weiter weg gemacht, soweit weg, dass die Verfolgung für den geschädigten Verein zu aufwändig geworden wäre. Illegal war und ist es trotzdem.
Für die rechtliche Bewertung ist es doch völlig unerheblich, ob eine Druckerei meint, sie steht auf dünnem Eis, oder ob sie gleich vorbeugend den Aufwand einer eventuellen Auseinandersetzung scheut, zum Beispiel durch entsprechende Gestaltung ihrer AGB`s.
Die Herstellung von Privatkopien, mittels beliebiger photomechanischer oder ähnlicher Verfahren, auf Papier oder ähnlichen Trägern, zu denen auch Baumwolle zählt, ist erlaubt, auch für Geld durch Dritte oder gewerblich tätige Dritte. Voraussetzung ist, dass der Kunde bzw. Auftraggeber befugt ist. Diese Befugnis weist der Kunde entweder durch entsprechende Genehmigung nach oder er kann glaubhaft belegen, dass die Verwendung des Druckerzeugnis ausschließlich privaten Zwecken gilt. Der Zweck der privaten Verwendung ist logischerweise bei einem Einzel-Shirt einfacher zu belegen als bei einer höheren Stückzahl.
Bei einem T-Shirt wäre der private Zweck zum Beispiel, es selbst zu tragen. Nicht erlaubt wäre es, dieses eine angefertigte Teil bei ebay zu verscheuern. Allerdings dürfte der Drucker auch nicht damit werben, dass er "das Logo von, beispielsweise, Lok dem Kunden auf ein individuelles T-Shirt druckt", denn so eine Werbung wäre dann tatsächlich eine unerlaubte geschäftliche Verwertung.
Ich kann es nur immer wiederholen, der Grundsatz ist "Aufträge von Privatpersonen für private Verwendungen!". Wird dies berücksichtigt, hat ein Rechtsstreit weder "ganz schlechte Erfolgsaussichten" noch wäre der Sachverhalt in irgendeiner Form "illegal" und es gibt auch keinen "geschädigten Verein". Ich finde es schade, dass Du in eine sachliche Argumentation und Deine durchaus wohl formulierten Beiträge immer mal wieder so kleine Begrifflichkeiten einbaust, die Deine Meinung unterschwellig manifestieren sollen.
Zu guter Letzt:
- Wir sind weit vom Ursprungsthema abgekommen. Warum das T-Shirt abgewiesen wurde, wissen wir immer noch nicht. Dass es um ein markenspezifisches Logo-Thema ging, ist im Kontext eher unwahrscheinlich.
- Dass ich mir ein T-Shirt mit Logo fertigen kann, ohne den Verein fragen zu müssen, oder irgendwelche Rechte einzuholen, da besteht Einigkeit.
- Strittig bleibt nur der Punkt, inwieweit ich für die Erstellung eines solchen T-Shirt gewerbliche Hilfe nutzen darf. Nach Überfliegen aller aus meiner Sicht relevanten Gesetzestexte ist die Frage für mich eindeutig beantwortet.
- Betonen möchte ich nochmal, dass hier lediglich darüber diskutiert wurde, ob ich mir als Privatperson ein eigenes T-Shirt kreieren darf. Es ging ausdrücklich nicht darum, größere Stückzahlen zum Verkauf zu produzieren, und damit dem Verein entsprechende Merchandising-Einnahmen wegzunehmen. Das als Hinweis, speziell an Jessener Lokist, welcher das bemängelte.