Ich bins nochmal, da ich folgenden Satz nicht unkommentiert lassen kann.
"Der Volljurist sollte sich eigentlich mit dem Post- und Fernmeldegeheimnis auskennen und wissen, daß man PN nicht unauthorisiert veröffentlicht. Gelöscht."
Der Volljurist kennt sich mit dem § 206 StGB aus. Möchtest du es ...
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- So 25. Sep 2016, 17:26
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