Re: Fußball - National
Verfasst: So 13. Mär 2016, 21:53
man hätte es verhindern können und wollte es nicht. hinterher braucht keiner mehr jammern...
Maximo Lider hat geschrieben:Dresden ja
Dynamo nein
Quelle hat geschrieben:Ein Traum für alle ehemaligen Chemiker.
Sphero hat geschrieben:Frechheit .....
Sandmann hat geschrieben:Sphero hat geschrieben:Frechheit .....
Wir hatten das hier schon mal:
Das ist nicht Neues, die haben seit 2010 blaue Auswärtstrikots und gelbe Hosen dazu.
Es ist ein bisschen albern, sich mit sechs Jahren Verspätung darüber aufzuregen, zumindest aus meiner Sicht.
Es gab und gibt in Leipzig schlimmere Fußball-Farbkombinationen ...
Sandmann hat geschrieben:Sphero hat geschrieben:Frechheit .....
Das ist nicht Neues, die haben seit 2010 blaue Auswärtstrikots und gelbe Hosen dazu.
Es ist ein bisschen albern, sich mit sechs Jahren Verspätung darüber aufzuregen, zumindest aus meiner Sicht.
[...]aa) Nach § 21 BGB erlangt ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts. Ein Verein dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt die Rechtsfähigkeit nicht durch eine Eintragung in das Vereinsregister, sondern durch staatliche Verleihung. Liegt daher kein Idealverein, sondern ein wirtschaftlicher Verein vor, ist die Eintragung abzulehnen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 989 = Rpfleger 1996, 291; Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 60 Rn. 1). Maßstab für die Beurteilung ist dabei nicht nur der Wortlaut der Satzung, sondern die tatsächlich ausgeübte bzw. beabsichtigte Tätigkeit (vgl. BayObLG Rpfleger 1977, 19, 20; Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 21 Rn. 6). Dabei ist die Annahme eines Idealvereins nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Verein irgendeine wirtschaftliche Betätigung vornimmt. Zur Erreichung seiner ideellen Ziele darf der Verein auch unternehmerische Tätigkeiten entfalten, ohne den Status eines Vereins im Sinne des § 21 BGB zu verlieren. Die unternehmerische Tätigkeit darf allerdings nicht Hauptzweck des Vereins sein (sog. Nebenzweckprivileg, vgl. BGHZ 85, 84, 88/89 = NJW 1983, 569, 571/572). Ob aber ein wirtschaftlicher Hauptzweck verfolgt wird, ist typologisch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB zu ermitteln. Der Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB ist es, aus Gründen der Sicherheit des Rechtsverkehrs, insbesondere des Gläubigerschutzes, Vereinigungen mit wirtschaftlicher Zielsetzung auf die dafür zur Verfügung stehenden handelsrechtlichen Formen zu verweisen und eine wirtschaftliche Betätigung von Idealvereinen zu verhindern, soweit diese den Rahmen des sog. Nebenzweckprivilegs überschreitet (vgl. BGH NJW 1986, 3201, 3202). Eine wirtschaftliche Betätigung im Sinne des § 22 BGB liegt dabei vor, wenn der Verein am Markt gegenüber Dritten unternehmerisch tätig wird, für seine Mitglieder unternehmerische Teilfunktionen wahrnimmt oder allein gegenüber seinen Mitgliedern unternehmerisch auftritt.[...]
Lok-Luk hat geschrieben:Beantragen wir doch die Löschung von Austria Leipzig.
LOKseit73 hat geschrieben:Lok-Luk hat geschrieben:Beantragen wir doch die Löschung von Austria Leipzig.
Gute Idee. Wer machts?
---> Auch solche Leute muss es geben - wenn diese Klage nämlich durchgeht, bedeutet dies eine eklatante Revolution in der Fußballlandschaft - die ich durchaus begrüßen würdewahnsinn was es für leute gibt und vor allem, was die für eine zeit haben müssen, sich darum kümmern zu können...
Der Buri hat geschrieben:LOKseit73 hat geschrieben:Lok-Luk hat geschrieben:Beantragen wir doch die Löschung von Austria Leipzig.
Gute Idee. Wer machts?
Na, man kann sich bestimmt noch der o.a. Klage anschließen
P.S.: @alf ...---> Auch solche Leute muss es geben - wenn diese Klage nämlich durchgeht, bedeutet dies eine eklatante Revolution in der Fußballlandschaft - die ich durchaus begrüßen würdewahnsinn was es für leute gibt und vor allem, was die für eine zeit haben müssen, sich darum kümmern zu können...
Der Buri hat geschrieben: ... wenn diese Klage nämlich durchgeht, bedeutet dies eine eklatante Revolution in der Fußballlandschaft - die ich durchaus begrüßen würde