Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Baumaßnahmen, Versammlungen, Fanszene, Personalkarussell
Merbu
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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Merbu » So 28. Jan 2024, 13:11

Der nennen wir es mal "Burgfrieden " von gestern kann aber auch zum Problem werden :hmm Sollte es sein das sich einer davon nicht richtig gewürdigt fühlt in dem Gremium und schmeißt wie es schon war hin was dann :what Dann stehen wir an dem selben Punkt wie vor der MV ,müssen wir dann eine MV außer der Reihe durchführen um einen Beschlußfähigen AR zu haben :iller
Hoffentlich ist diese Hängepartie bald erledigt sonst geht das hin und her noch ewig und wird von den Fans im Stadion weitergeführt :bonk
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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon BRM » So 28. Jan 2024, 14:04

@ Lok97
Ganz einfach, gerechnet für die Verständlichkeit mit 400 Stimmenberechtigten = 2000 Stimmen und 10 Kandidaten.
1. Extremfall: Fünf Kandidaten erhalten je 400 Stimmen, die anderen fünf keine - in diesem Fall wären fünf Leute gewählt
2. Extremfall: alle zehn Kandidaten erhalten jeweils genau 200 Stimmen - in diesem Fall wäre keiner gewählt, weil keiner die erforderlichen 201 Stimmen erreicht hat. Dieser Fall ist aber ein sehr theoretischer Grenzfall, der praktisch höchstwahrscheinlich nicht eintreten wird.

Bei jeder auch nur kleinsten Abweichung von Fall 2, also meinetwegen 5 x 201 und 5 x199, wären fünf Leute gewählt.

Das Problem ist, dass Enthaltungen, auch welche durch Abwesenheit, praktisch als Nein-Stimmen wirken. Man könnte auf dieser Basis theoretisch jede Wahl boykottieren, indem einfach 50% der Wahlberechtigten nach Erhalt der Stimmzettel nach Hause gehen. Dann könnte kein Kandidat mehr auf die notwendige Mehrheit kommen, selbst wenn er 100 % der angegebenen Stimmen erhält.

Vielleicht sollte man die Wahlordnung noch einmal überdenken, dahingehend, dass nicht die Mehrheit der Stimmberechtigten, sonden die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreicht, um gewählt zu werden. In diesem Fall hätten wir jetzt einen AR mit mehr als fünf Mitgliedern. Immerhin haben zumindest zwei Kandidaten bei 340 abgegebenen Stimmen deutlich mehr als 171 Stimmen gehabt.
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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Marco Dorn » So 28. Jan 2024, 15:40

Volle Zustimmung bzgl. der Wahlordnung.

Bei den rechnerischen Möglichkeiten gehe ich in Widerspruch.

400 Mitglieder geben jeweils 5 Stimmen ab, 10 Kandidaten stehen zur Auswahl.

400 wählen Kandidaten 1 und 2
150 wählen zusätzlich Kandidaten 3/4/5
150 wählen zusätzlich Kandidaten 6/7/8

Damit haben 300 Mitglieder ihre Stimmen komplett abgegeben.

Die anderen 100 stimmen für 9 und 10 und haben nur noch eine Stimme übrig. Mit diesen 100 werden zu gleichen Stimmanteilen die Kandidaten 3/4/5/6/7/8 gewählt. Also ca. 17 Stimmen für jeden. Die sechs Bewerber kommen damit auf 167 Stimmen.

50% sind 200.

Wir haben jetzt 2x 400, 6x 167 und 2x 100.

8 Bewerber scheitern also an der Hürde.

Unwahrscheinlich, aber theoretisch möglich.
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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Orgelspieler » So 28. Jan 2024, 15:42

Aber wenn einer 400 Stimmen hat und 9 haben 150 ... 160, dann wäre nur einer gewählt. Nur mal so.
Das zeigt doch die Schwäche dieser Regelung, dir verändert gehört.

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Orgelspieler » So 28. Jan 2024, 15:43

Marco Dorn hat es gerade genauso erklärt.

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon BRM » So 28. Jan 2024, 16:41

Richtig, das ist möglich, wenn die meinetwegen zwei alle anderen Kandidaten um Lichtjahre in den Schatten stellen, es ist aber eher unwahrscheinlich.
Der Normalfall ist eine breitere Streuung, wie wir sie auch gestern gehabt haben.
Wir haben ja auch gestern, wie schon geschrieben, zwei weitere Kandidaten gehabt, die die Mehrheit der für sie möglichen abgegebenen Stimmen geholt haben.
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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Marco Dorn » So 28. Jan 2024, 16:46

Und es ist wirklich ärgerlich, dass diese Beiden nun außen vor sind.
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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Münster » So 28. Jan 2024, 16:49

Leute, In der Wahlordnung steht
https://lok-leipzig.com/fileadmin/user_ ... rdnung.pdf

in §1 (3) und (4):
"Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt". "ABGEGBENE STIMMEN!!", nicht die Anzahl der Anwesenden zu Beginn darf maßgebend sein." Alles andere ist Fehlinterpretation. Das wären 50% ggf.+1.

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon stigma » So 28. Jan 2024, 17:49

Marco Dorn hat geschrieben:Bei allen „Ja/ Nein/ Enthaltung“ Entscheidungen wurden die jeweils abgegebenen Stimmzettel ja auch angesagt bzw. konnten schnell errechnet werden. Da hat man schon gesehen, dass die Teilnahme sehr schwankte. Das ging runter bis 340 abgegebene Stimmzettel.

Das meine ich ja.
Bei der Wahl mit Stimmzetteln war die Basis die Zahl der abgegebenen Stimmen und nicht die, welche sich aus der am Anfang eingetragenen Mitglieder ergab... ein Widerspruch?

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon ismirschnuppe » So 28. Jan 2024, 19:10

Habe im Nachgang mit Frau Kuhn gesprochen, sie hat die falsche Zahl vorgelesen (die Hälfte von Beginn der Versammlung).
Nicht 196 war die Hürde, sondern 190. es wurden nämlich 396 Zettel abgegeben, 17 davon ungültig. Die Hälfte der gültigen sind 190. Ändert aber nix an der Besetzung.

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Marco Dorn » So 28. Jan 2024, 19:51

Danke für die Info. Das heißt also konkret, mindestens die Hälfte der abgegebenen GÜLTIGEN Stimmen? Und sind Mitglieder später erschienen? Anfangs waren doch nur 392 Mitglieder anwesend, interessant, dass da jetzt 396 Stimmzettel abgegeben wurden. Hürde 190 wäre natürlich noch ärgerlicher. Wir hatten zwei Bewerber mit 187 und 188 Stimmen …
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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Münster » So 28. Jan 2024, 20:03

ismirschnuppe hat geschrieben:Habe im Nachgang mit Frau Kuhn gesprochen, sie hat die falsche Zahl vorgelesen (die Hälfte von Beginn der Versammlung).
Nicht 196 war die Hürde, sondern 190. es wurden nämlich 396 Zettel abgegeben, 17 davon ungültig. Die Hälfte der gültigen sind 190. Ändert aber nix an der Besetzung.


Dann ist ja gut ausgegangen und mir fällt ein Stein vom Herzen.
Man stelle sich die Schlagzeilen vor, wenn die beiden "Nachfolger" irrtümlich nicht ernannt worden wären. Das wäre der Fall gewesen, wenn die Nachzählung z. B. 360 gültige Stimmen ergeben hätte. Dann wäre die Hürde 181 gewesen. Aber es hat ja nun alles gepasst: dieses Buch kann zu.

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon BRM » So 28. Jan 2024, 20:09

Ich habe noch einmal nachgeschaut, es zählen die abgegebenen Stimmen, da lag ich vorhin falsch.
In diesem Fall greift Wahlordnung § 1 (4):

"Sofern mehr Kandidaten für eines der in Absatz 1 genannten Organe zur Wahl stehen als Ämter zu besetzen sind, erfolgt die Wahl als Listenwahl. Hierbei hat jedes Mitglied in einem ersten Wahlgang das Recht, auf der Kandidatenliste so viele Kandidaten zu kennzeichnen, wie zu wählen sind. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Erhalten mehr Kandidaten die absolute Mehrheit als Ämter zu besetzen sind, sind jeweils die Kandidaten gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.

Wenn im ersten Wahlgang nicht alle Mitglieder des jeweiligen Organs mit absoluter Mehrheit gewählt wurden, findet ein zweiter Wahlgang statt, an dem alle verbliebenen Kandidaten teilnehmen. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.
Für den zweiten Wahlgang gilt: Übersteigt die Anzahl der Bewerber die zu vergeben Ämter um mehr als Zwei so sind jeweils die Kandidaten gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen."


Mmm, dann hätte es gestern wohl einen zweiten Wahlgang zumindest geben können.
Die Argumentation, dass der AR auch mit fünf Mitgliedern satzungsgemäß besetzte ist, ist sachlich richtig. Aber man hätte durchaus auch weiterwählen können, bis es sieben Mitglieder sind.


Es bleibt die Frage nach den Enthaltungen.

Beispiel: Antrag X, 100 Stimmen dafür, 80 dagegen, 30 Enthaltungen

Fall 1: Man zählt die Enthaltungen als abgegebene Stimme mit. Dann wäre er abgelehnt, es wären 100+80+30= 210 Stimmabgaben geteilt durch 2 plus 1 = 106 Stimmen zur Annahme notwendig gewesen wären. Hier würden die Enthaltungen praktisch als Gegenstimme wirken.

Fall 2: Die Enthaltungen werden nicht mitgezählt, die notwendige Mehrheit wären 100+80=180 Stimmabgaben durch 2 plus 1 = 91 Stimmen, der Antrag wäre angenommen. Hier würden Enthaltungen als nicht abgegebene Stimmen gewertet.

Was gilt den nun?
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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Dammsitz-Steher » So 28. Jan 2024, 20:23

Das spielt keine Rolle, zumindest nicht bei der AR-Wahl weil es keine Enthaltung gab.
Generell würde ich aber eine Enthaltung auch als Stimme zählen.
Nicht abgegebene Stimmen wurden nicht ja gezählt.

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Dammsitz-Steher » So 28. Jan 2024, 20:29

BRM hat geschrieben: Mmm, dann hätte es gestern wohl einen zweiten Wahlgang zumindest geben können.


Vielleicht sogar müssen?

Wenn im ersten Wahlgang nicht alle Mitglieder des jeweiligen Organs mit absoluter Mehrheit gewählt wurden, findet ein zweiter Wahlgang statt, an dem alle verbliebenen Kandidaten teilnehmen.

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Münster » So 28. Jan 2024, 20:30

Wie habe ich das mal gelernt: "Erhöhte Gesetzeskenntnisse erleichtern die Rechtsfindung".

Also mal wieder aus unserer Satzung
https://lok-leipzig.com/fileadmin/user_ ... 6.2023.pdf

§ 10 Allgemeines
(1)
(2) Beschlüsse und Wahlen werden immer mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der erschienen Mitglieder, in den Organen nach § 17 (1) b) bis e) der erschienenen Organmitglieder gefasst, soweit nicht diese Satzung oder das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreiben. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden dabei nicht berücksichtigt.

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Münster » So 28. Jan 2024, 20:36

Dammsitz-Steher hat geschrieben:
BRM hat geschrieben: Mmm, dann hätte es gestern wohl einen zweiten Wahlgang zumindest geben können.


Vielleicht sogar müssen?

Wenn im ersten Wahlgang nicht alle Mitglieder des jeweiligen Organs mit absoluter Mehrheit gewählt wurden, findet ein zweiter Wahlgang statt, an dem alle verbliebenen Kandidaten teilnehmen.


Dazu schrieb ich gestern schon mal, dass der Versammlungsleiter nach der Sitzung mir dazu erklärt hat, dass er den weiteren Wahlgang nicht aufgerufen habe, weil durch die drei Gewählten der AR wieder die satzungsmäßige Mindestanzahl von fünf Mitgliedern erreicht habe.
Wenn ich VL gewesen wäre, hätte ich mit der Begründung der gesteigerten Beschlussfähigkeit mit sieben Mitgliedern, den zweiten Wahlgang aufgerufen. Aber ich war es ja nicht.

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon BRM » So 28. Jan 2024, 21:13

Münster hat geschrieben:Wie habe ich das mal gelernt: "Erhöhte Gesetzeskenntnisse erleichtern die Rechtsfindung".

Also mal wieder aus unserer Satzung
https://lok-leipzig.com/fileadmin/user_ ... 6.2023.pdf

§ 10 Allgemeines
(1)
(2) Beschlüsse und Wahlen werden immer mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der erschienen Mitglieder, in den Organen nach § 17 (1) b) bis e) der erschienenen Organmitglieder gefasst, soweit nicht diese Satzung oder das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreiben. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden dabei nicht berücksichtigt.


Warum werden dann die Enthaltungen gezählt?

Warum gibt es überhaupt Enthaltungszettel, wenn die Enthaltungen sowieso nicht in das Wahlergebnis einfließen?

Dann würde Ja und Nein komplett ausreichen; wer sich enthalten will, nimmt dann an der entsprechenden Abstimmung einfach nicht teil.

Und wie war es konkret gestern, bei der AR-Wahl?
Wenn jemand weniger als 5 Kreuze gemacht hat, ist das ja zumindest eine Teilenthaltung gewesen, die praktisch aber als Gegenstimme gewirkt hat.
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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Dammsitz-Steher » So 28. Jan 2024, 21:40

BRM hat geschrieben:Und wie war es konkret gestern, bei der AR-Wahl?
Wenn jemand weniger als 5 Kreuze gemacht hat, ist das ja zumindest eine Teilenthaltung gewesen, die praktisch aber als Gegenstimme gewirkt hat.


Dann wäre es aber ganz kompliziert. Man müsste dann alle rausrechnen die keine 5 Stimmen abgegeben haben. Desto länger ich darüber nachdenke, desto weniger komm ich drauf. Das hat natürlich den Gruppierungen in die Hände gespielt, die nur einen gewissen Kandidatenkreis platzieren wollten.
Ich hätte die 7 vollständig gewählt, denn wenn jetzt wieder einer ausfällt/zurück tritt ist der AR wieder nich handlungsfähig und es geht ja nicht nur um das Thema TK.

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon BRM » So 28. Jan 2024, 22:13

Der Teufel steckt im Detail, richtig.
Wenn gestern jeder nur ein Kreuz gemacht hätte, was formal völlig in Ordnung gewesen wäre, wäre mit recht großer Wahrscheinlichkeit kein einziger Kandidat auf die erforderliche Anzahl Stimmen gekommen.
Dieser Wahlmodus ist aus meiner Sicht überarbeitungsbedürftig.
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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Münster » So 28. Jan 2024, 22:31

Der Wähler/Abstimmer muss die Möglichkeit haben, ihm nicht genehme Kandidaten von der Zustimmung auszuschließen. Wäre in Deinem unterstellten Fall bei nur 1 Stimme je Zettel dann keiner gewählt worden, dann wären die Kandidaten aus Sicht der Versammlung eben allesamt nicht zustimmungsfähig gewesen. Die Wahlordnung sieht für den Fall vor, dass auch im zweiten Wahlgang nicht genügend Leute die 50%+1 bekommen, die Versammlung neu anberaumt werden muss mit der Öffnung für neue weitere Kandidaten.

Bei meinem Drittligisten kann man jeden einzelnen AR-Kandiaten mit Ja, Nein oder Enthaltung zeichnen (gebündelte Einzelwahl nennt man das). Gewählt sind die sechs mit den meisten Ja-Stimmen, sofern diese die Nein-Stimmen übersteigen.

Beispiel: 400 Stimmen
Kandidat A: 188 Ja, 202 Nein, 10 Enth,, somit nicht gewählt
Kandidat B: 100 Ja, 50 Nein, 250 Enth., somit gewählt (falls er zu den Top 6 gehört)

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon BRM » So 28. Jan 2024, 22:41

Genau das ist das Problem. Es wäre gestern auch bei völlig korrektem Wahlablauf lt. Wahlordnung möglich gewesen, dass der Verein ohne arbeitsfähigen AR aus der Versammlung gegangen wäre. Diese Möglichkeit sollte man per Wahlverfahren ausschließen.

Dein aus Münster geschilderten Verfahren scheint mir da plausibler.

Die andere Variante wäre, das einfach die mit den meisten Stimmen gewählt sind, auch wenn sie nicht 50+1 erreicht haben. Praktisch das Modell der Direktkandidaten bei Bundestagswahlen, da gibt es keine Stichwahl wie bei Bürgermeistern oder Landräten, da kann man einen Wahlkreis auch mit 30% gewinnen.

Oder aber jeder muss soviele Stimmen abgeben wie freie Stellen zu besetzen sind. Kreuzt im Fall gestern jemand weniger als fünf Kandidaten an, wird der Zettel als ungültig gewertet.
Zuletzt geändert von BRM am So 28. Jan 2024, 22:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Münster » So 28. Jan 2024, 22:50

BRM hat geschrieben:Die andere Variante wäre, das einfach die mit den meisten Stimmen gewählt sind, auch wenn sie nicht 50+1 erreicht haben. Praktisch das Modell der Direktkandidaten bei Bundestagswahlen.


Die einfache Mehrheit bei den Bundestagskandidaten ist deswegen zugelassen, weil damit die Parteienstärke (fast gar) nicht beeinflusst werden kann. In England z. B. mit dem reinen Mehrheitswahlsystem, gibt es immer den zweiten Entscheidungswahltag mit dem beiden Wahlkreis-Spitzenreitern.

Eine Wahl der AR-Mitglieder sollte meiner Meinung nach immer 50%+1 Mehrheit erfolgen.

Aber ich glaube, wir beide beginnen den Rest zu langweilen ...

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon to_st_lok » So 28. Jan 2024, 22:59

Dammsitz-Steher hat geschrieben:
BRM hat geschrieben:Und wie war es konkret gestern, bei der AR-Wahl?
Wenn jemand weniger als 5 Kreuze gemacht hat, ist das ja zumindest eine Teilenthaltung gewesen, die praktisch aber als Gegenstimme gewirkt hat.


Dann wäre es aber ganz kompliziert. Man müsste dann alle rausrechnen die keine 5 Stimmen abgegeben haben. Desto länger ich darüber nachdenke, desto weniger komm ich drauf. Das hat natürlich den Gruppierungen in die Hände gespielt, die nur einen gewissen Kandidatenkreis platzieren wollten.
Ich hätte die 7 vollständig gewählt, denn wenn jetzt wieder einer ausfällt/zurück tritt ist der AR wieder nich handlungsfähig und es geht ja nicht nur um das Thema TK.


Vielleicht nimmst du den Aluhut jetzt mal ab, dies soll die Sicht verbessern. Oder du unterlegst deine Behauptungen bezüglich der von dir ausgemachten TK-User mit Fakten. Außerdem solltest du mal zur Kenntnis nehmen, daß sich eine große Zahl von Leuten weder in die TK- noch in die 21-iger Schublade stecken lassen, außer bei 2 Bewerbern auch nicht gewusst haben, wer (wenn überhaupt) für welche Seite steht und nach der Qualität der Vorstellung der Kandidaten anhand der Eignung entschieden haben. Im übrigen entspricht die Qualität der Vorstellungen exakt der Reihenfolge des Wahlergebnisses. Und zum Abschluß - was ich selber denk und tu .......... !
Wir ........ auf die Herrn der Stadt und auf Ihr(e) Lieblingskind(er).

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Re: Mitgliederversammlungen beim 1.FC Lok

Beitragvon Dammsitz-Steher » So 28. Jan 2024, 23:55

Ich sprach von Gruppierungen. Ob die TK-lastig sind oder nicht spielt keine Rolle. Ein aktives Beobachten der Teilnehmer bei der MV hat mich zu dieser Einschätzung gebracht. Am Ende des Tages ist es Politik, im Kleinen wie im Großen mit all den Spielereien. Wir haben es ja jetzt hinter uns und jetzt können AR und Präsidium ihren Job machen. Wir Mitglieder sind ab Samstag raus und das ist gut so!


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