wenn wenigstens 20 (seriöse) Fans den Gästeblock blockieren um ein komplett volles Schaben Stadion zu verhindern

grau ist alle Theorie es wird nicht funktioneren



Merbu hat geschrieben:Die Theorie würde nur dann Sinn erbringen
wenn wenigstens 20 (seriöse) Fans den Gästeblock blockieren um ein komplett volles Schaben Stadion zu verhindernAber
grau ist alle Theorie es wird nicht funktioneren
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EE-Lokist hat geschrieben:Werden im Pokal die Einnahmen nicht aufgeteilt? Dann würden die Schaben wenn sie ihre Ruine alleine füllen uns trozdem noch Geld bringen.
EE-Lokist hat geschrieben:Werden im Pokal die Einnahmen nicht aufgeteilt? Dann würden die Schaben wenn sie ihre Ruine alleine füllen uns trozdem noch Geld bringen.
Gotano hat geschrieben:Uriah Heep hat geschrieben:Fan-Marsch, ihr habt sie ja nicht alle...
Ihr wollt wohl wieder alle brav wie die Schäfchen mit dem Bus fahren? Das kann doch nicht euer Ernst sein. Ich bin auch nicht für Fanmarsch, aber eben auch nicht für Busse, sondern für eine individuelle Anreise. So war es immer unser Selbstverständnis und das ist unsere DNA. In einem freien Land sollte ich doch selbst entscheiden können, wie ich meinen Weg zur Veranstaltung wähle.
Also für eine individuelle Anreise aller Lokisten!
Heizer_reloaded hat geschrieben:EE-Lokist hat geschrieben:Werden im Pokal die Einnahmen nicht aufgeteilt? Dann würden die Schaben wenn sie ihre Ruine alleine füllen uns trozdem noch Geld bringen.
Wenn nach Abzug aller Kosten noch was übrig bleibt. Lohnend ist da eigentlich nur der richtige Pokal.
SFV-Finanzordnung hat geschrieben:§ 19 Spieleinnahmen
(1) Bei Punkt-, Pokal-, Qualifikations-und Aufstiegsspielen, die in Hin- und Rückspielen zur Austragung kommen, verbleiben die Einnahmen beim platzbauenden Verein.
(2) Für Pokal-, Qualifikations- und Aufstiegsspiele, die in einer einfachen Runde ausgetragen werden, gilt folgende Regelung:
Von der Bruttoeinnahme aus dem Verkauf der Eintrittskarten abzüglich der Mehrwertsteuer kann der ausrichtende Verein 20 % für die Organisation der Veranstaltung geltend machen. Zuzüglich sind die Kosten für Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten abzuziehen. Für Spiele mit erhöhtem Risiko kann bei die Organisationspauschale zu erwartenden übersteigenden Sicherheitskosten im Vorfeld ein gesonderter Finanzplan durch den SFV bestätigt oder festgelegt werden. Der verbleibende Überschuss ist im Verhältnis 50:50 zu teilen. Die Gastmannschaft trägt ihre Reise- bzw. Fahrtkosten. Die Abrechnung hat der gastgebende Verein spätestens innerhalb von 4 Wochen vorzunehmen und die Anteile an die Partner zu überweisen.
(3) Für das Pokalfinalspiel gilt folgende Regelung: Der Stadionbetreiber erhält 20% der Nettoeinnahmen aus dem Verkauf der Eintrittskarten und ggf. andere Zahlungen bei Spielen mit erhöhtem Sicherheitsrisiko. Reise- und Fahrtkosten sind von allen Beteiligten selbst zu tragen. Die verbleibenden Nettoeinnahmen teilen sich SFV und der Verlierer des Endspiels nach Abzug aller Kosten, Gebühren u.a. gleichanteilig. Bei einer Unterdeckung hat der Sieger des Endspieles den Ausgleich bis zur Höhe der durch den DFB vorgenommenen Zahlungen für die Teilnahme am DFB-Pokal vorzunehmen. Reicht dieser Betrag nicht aus, tragen SFV sowie die Endspielteilnehmer den verbleibenden Verlust gleichanteilig.
(4) Für Pokalendspiele auf neutralem Platz gilt ein vom Präsidium zu bestätigender Finanzplan.
(5) Vereine der 3.Liga, der Regional- und Oberliga, die bei Pokalspielen gemäß Ziffer 2 Heimrecht genießen, haben dem Spielbericht eine Eintrittskarten-Abrechnung beizufügen. Von der erzielten Bruttoeinnahme abzüglich der Mehrwertsteuer, sind 6 % bis 5 Tage nach dem Spiel an den SFV abzuführen.
(6) Spieleinnahmen gemäß § 13(4) der Satzung des SFV werden jährlich durch gesonderten Beschluss des Vorstandes des SFV zwischen dem Landesverband und den beteiligten Vereinen verteilt.
Durchführungsbestimmungen Landespokal 2018/19 hat geschrieben:2.2. Vermarktungserlöse 1. DFB-Pokal-Hauptrunde
Der vom SFV zur Teilnahme an der 1. Hauptrunde des DFB-Pokals ermittelte Teilnehmer erhält 75 % aus der Verwertung der Medien- und Marketingrechte, der unterlegene Pokalfinalist erhält 25 % aus der Verwertung der Medien- und Marketingrechte. Darüber hinaus erhält jeder Landesverband ein vom DFB festgelegten Betrag für die Ermittlung von qualifizierten Teilnehmern für den DFB-Pokal. Dieser Betrag wird wie folgt aufgeteilt:
Es erhalten
• unterlegene Halbfinalteilnehmer je 30 %
• unterlegene Viertelfinalteilnehmer je 10 %.
Der SFV legt rechtzeitig weitere Auszahlungsdetails fest, insbesondere auch zu der Frage, ob es sich bei den von ihm ausgeschütteten Beträgen um Brutto- oder Netto-Summen handelt. Die Auszahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rechnungslegung durch die Landespokalteilnehmer an den SFV direkt durch den DFB. Die Rechnungstellung soll innerhalb von zwei Wochen nach Austragung der 1. DFB-Pokal-Hauptrunde erfolgen.
Der Buri hat geschrieben:Heizer_reloaded hat geschrieben:EE-Lokist hat geschrieben:Werden im Pokal die Einnahmen nicht aufgeteilt? Dann würden die Schaben wenn sie ihre Ruine alleine füllen uns trozdem noch Geld bringen.
Wenn nach Abzug aller Kosten noch was übrig bleibt. Lohnend ist da eigentlich nur der richtige Pokal.
Nochmal zusammenfassend ...
SFV-Finanzordnung hat geschrieben:§ 19 Spieleinnahmen
(1) Bei Punkt-, Pokal-, Qualifikations-und Aufstiegsspielen, die in Hin- und Rückspielen zur Austragung kommen, verbleiben die Einnahmen beim platzbauenden Verein.
(2) Für Pokal-, Qualifikations- und Aufstiegsspiele, die in einer einfachen Runde ausgetragen werden, gilt folgende Regelung:
Von der Bruttoeinnahme aus dem Verkauf der Eintrittskarten abzüglich der Mehrwertsteuer kann der ausrichtende Verein 20 % für die Organisation der Veranstaltung geltend machen. Zuzüglich sind die Kosten für Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten abzuziehen. Für Spiele mit erhöhtem Risiko kann bei die Organisationspauschale zu erwartenden übersteigenden Sicherheitskosten im Vorfeld ein gesonderter Finanzplan durch den SFV bestätigt oder festgelegt werden. Der verbleibende Überschuss ist im Verhältnis 50:50 zu teilen. Die Gastmannschaft trägt ihre Reise- bzw. Fahrtkosten. Die Abrechnung hat der gastgebende Verein spätestens innerhalb von 4 Wochen vorzunehmen und die Anteile an die Partner zu überweisen.
(3) Für das Pokalfinalspiel gilt folgende Regelung: Der Stadionbetreiber erhält 20% der Nettoeinnahmen aus dem Verkauf der Eintrittskarten und ggf. andere Zahlungen bei Spielen mit erhöhtem Sicherheitsrisiko. Reise- und Fahrtkosten sind von allen Beteiligten selbst zu tragen. Die verbleibenden Nettoeinnahmen teilen sich SFV und der Verlierer des Endspiels nach Abzug aller Kosten, Gebühren u.a. gleichanteilig. Bei einer Unterdeckung hat der Sieger des Endspieles den Ausgleich bis zur Höhe der durch den DFB vorgenommenen Zahlungen für die Teilnahme am DFB-Pokal vorzunehmen. Reicht dieser Betrag nicht aus, tragen SFV sowie die Endspielteilnehmer den verbleibenden Verlust gleichanteilig.
(4) Für Pokalendspiele auf neutralem Platz gilt ein vom Präsidium zu bestätigender Finanzplan.
(5) Vereine der 3.Liga, der Regional- und Oberliga, die bei Pokalspielen gemäß Ziffer 2 Heimrecht genießen, haben dem Spielbericht eine Eintrittskarten-Abrechnung beizufügen. Von der erzielten Bruttoeinnahme abzüglich der Mehrwertsteuer, sind 6 % bis 5 Tage nach dem Spiel an den SFV abzuführen.
(6) Spieleinnahmen gemäß § 13(4) der Satzung des SFV werden jährlich durch gesonderten Beschluss des Vorstandes des SFV zwischen dem Landesverband und den beteiligten Vereinen verteilt.
Und nochmal Kohle ...Durchführungsbestimmungen Landespokal 2018/19 hat geschrieben:2.2. Vermarktungserlöse 1. DFB-Pokal-Hauptrunde
Der vom SFV zur Teilnahme an der 1. Hauptrunde des DFB-Pokals ermittelte Teilnehmer erhält 75 % aus der Verwertung der Medien- und Marketingrechte, der unterlegene Pokalfinalist erhält 25 % aus der Verwertung der Medien- und Marketingrechte. Darüber hinaus erhält jeder Landesverband ein vom DFB festgelegten Betrag für die Ermittlung von qualifizierten Teilnehmern für den DFB-Pokal. Dieser Betrag wird wie folgt aufgeteilt:
Es erhalten
• unterlegene Halbfinalteilnehmer je 30 %
• unterlegene Viertelfinalteilnehmer je 10 %.
Der SFV legt rechtzeitig weitere Auszahlungsdetails fest, insbesondere auch zu der Frage, ob es sich bei den von ihm ausgeschütteten Beträgen um Brutto- oder Netto-Summen handelt. Die Auszahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rechnungslegung durch die Landespokalteilnehmer an den SFV direkt durch den DFB. Die Rechnungstellung soll innerhalb von zwei Wochen nach Austragung der 1. DFB-Pokal-Hauptrunde erfolgen.
---> https://www.sfv-online.de/fileadmin/con ... 8_2019.pdf
---> https://www.sfv-online.de/fileadmin/con ... 180618.pdf
Der Buri hat geschrieben:Der vom SFV zur Teilnahme an der 1. Hauptrunde des DFB-Pokals ermittelte Teilnehmer erhält 75 % aus der Verwertung der Medien- und Marketingrechte, der unterlegene Pokalfinalist erhält 25 % aus der Verwertung der Medien- und Marketingrechte.
Europapokalfinalist hat geschrieben:Mal ne Frage,
da hätten wir doch als Pokalverlierer damals gegen Chemnitz doch was bekommen müssen oder?
turbo hat geschrieben:[...]Für die Sicherheit ist der Veranstalter verantwortlich und dies sollte auch diesem Schabenpack ( incl. Herrn Merbitz) klar gemacht werden. [...] Verantwortung gleich komplett an die Lutzscher abgeben. Devise muss sein die Verantwortung dahin abgeben wo sie hin gehört. Jedenfalls nicht bei Lok.[...]
§ 34 – Verantwortung und Haftung der Vereine
(1) Vereine sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer oder weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich.
(2) Der gastgebende Verein und der Gastverein haften im Stadionbereich vor, während und nach dem Spiel für Zwischenfälle jeglicher Art.