Die Rechtssprechung im Sport
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Sachsen will Vereine nicht zur Kasse bitten
Polizeieinsätze bei Fußballspielen kosten eine Menge Geld. Trotzdem will der Freistaat sie auch nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragen. Die Vereine nimmt der Innenminister dennoch in die Pflicht.
Sachsen möchte die Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballstellen auch in Zukunft nicht auf die Vereine abwälzen. Das sagte Innenminister Roland Wöller (CDU) nach einer Entscheidung des Bundesveraltungsgerichts. "Der Freistaat Sachsen wird wie bisher keine Kosten für Polizeieinsätze bei den Vereinen in Rechnung stellen. Die sächsischen Sicherheitsbehörden werden weiterhin auf den Dialog mit den Veranstaltern und den Fußballclubs setzen", teilte Wöller mit. Zuvor hatte das Bundesveraltungsgericht in Leipzig entschieden, dass die Kosten grundsätzlich vom Veranstalter getragen werden können, wenn es sich um eine kommerzielle Veranstaltung handelt.
Quelle & Weiterlesen: MDR
Polizeieinsätze bei Fußballspielen kosten eine Menge Geld. Trotzdem will der Freistaat sie auch nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragen. Die Vereine nimmt der Innenminister dennoch in die Pflicht.
Sachsen möchte die Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballstellen auch in Zukunft nicht auf die Vereine abwälzen. Das sagte Innenminister Roland Wöller (CDU) nach einer Entscheidung des Bundesveraltungsgerichts. "Der Freistaat Sachsen wird wie bisher keine Kosten für Polizeieinsätze bei den Vereinen in Rechnung stellen. Die sächsischen Sicherheitsbehörden werden weiterhin auf den Dialog mit den Veranstaltern und den Fußballclubs setzen", teilte Wöller mit. Zuvor hatte das Bundesveraltungsgericht in Leipzig entschieden, dass die Kosten grundsätzlich vom Veranstalter getragen werden können, wenn es sich um eine kommerzielle Veranstaltung handelt.
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Re: Regionalliga Nordost 2018/19
Wenn ich als Verein die kosten mit tragen soll, will ich mir auch aussuchen was für Chaoten in mein Stadion kommen. Da fällt mir spontan die Herde von 09 ein. Also ganz ehrlich. Das Thema wirft am Ende immer mehr Fragen auf. Überhaupt das anzuleiern war sicher nicht die klügste Entscheidung. Ich bin gespannt was das am Ende wird. Auch wenn es vielleicht nicht die 4. Liga trifft. Aber ich würde mir schon wünschen das da paar Vereine ein bisschen Gegenwehr zeigen.
Hacke-Spitze-Nebens-Tor
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Re: Regionalliga Nordost 2018/19
ja sowas meinte ich z.b.
Fragen über Fragen.....
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Hacke-Spitze-Nebens-Tor
Re: Regionalliga Nordost 2018/19
Genau wegen solcher Fragen wurde die Sache an das OVG Bremen zurückgegeben, so ich es denn richtig verstanden habe
Nochmal das Video der Urteilsverkündung ---> https://www.ndr.de/sport/fussball/Poliz ... en122.html
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Re: Regionalliga Nordost 2018/19
Hab ich mir mal reingezogen. Da kann so ein Derby schon richtig teuer werden. Da wirst du fast schon mit den 400k rechnen müssen. Wenn du mal überlegst was bei S07 VS BVB an Polizei Aufgebot vorhanden ist und das auch aus anderen Bundesländern. Puh da kommt was zusammen.
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Re: Regionalliga Nordost 2018/19
Wie wird das ganze eigentlich in anderen Ländern geregelt? Ich hab mal gehört in Frankreich gibt es spezielle Polizeieinheiten für die Fußballspiele dort. Kann mich aber auch getäuscht haben.
Die Sache ist die: Wenn Vereine ihre Sicherheit selber bezahlen sollen, was ist dann mit Konzerten und anderen Veranstaltungen? Also ich finde diese ganze Diskussion darum überflüssig. Unsere Steuergelder sollten doch auch für unsere Sicherheit genutzt werden, egal ob nun im Stadion oder auf der Straße. Unser Land braucht einfach mehr Polizisten.
Die Sache ist die: Wenn Vereine ihre Sicherheit selber bezahlen sollen, was ist dann mit Konzerten und anderen Veranstaltungen? Also ich finde diese ganze Diskussion darum überflüssig. Unsere Steuergelder sollten doch auch für unsere Sicherheit genutzt werden, egal ob nun im Stadion oder auf der Straße. Unser Land braucht einfach mehr Polizisten.
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Re: Regionalliga Nordost 2018/19
Mal noch eine Expertenmeinung dazu, die recht aufschlussreich daherkommt ---> https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... icherheit/
Darin u.a. "[...]Das hoch verschuldete Land Bremen verschärfte Ende 2014 sein Gebühren- und Beitragsgesetz. Bei "gewinnorientierten Veranstaltungen" mit mehr als 5.000 Teilnehmern und "erfahrungsgemäß zu erwartenden Gewalthandlungen" soll künftig der Veranstalter die zusätzlichen Polizeikosten übernehmen. Das Gesetz ist offen formuliert, es könnte auch für einen Stadt-Marathon oder ein Rock-Konzert gelten, aber praktisch ging es bisher ausschließlich um den Bremer Profi-Fußball.[...]"
Darin u.a. "[...]Das hoch verschuldete Land Bremen verschärfte Ende 2014 sein Gebühren- und Beitragsgesetz. Bei "gewinnorientierten Veranstaltungen" mit mehr als 5.000 Teilnehmern und "erfahrungsgemäß zu erwartenden Gewalthandlungen" soll künftig der Veranstalter die zusätzlichen Polizeikosten übernehmen. Das Gesetz ist offen formuliert, es könnte auch für einen Stadt-Marathon oder ein Rock-Konzert gelten, aber praktisch ging es bisher ausschließlich um den Bremer Profi-Fußball.[...]"
Re: Regionalliga Nordost 2018/19
Wenn die DFL clever wäre würde Sie eine pauschal Summe mit der öffentlichen Hand vereinbaren und gut ist.
Klar zahlen die Vereine Steuern, hoffe ich zumindest mal, aber ich auch und ich erwarte nicht vom Staat das er meinen 50.Geburtstag absichert weil sich die Verwandschaft nicht benehmen kann.
Klar zahlen die Vereine Steuern, hoffe ich zumindest mal, aber ich auch und ich erwarte nicht vom Staat das er meinen 50.Geburtstag absichert weil sich die Verwandschaft nicht benehmen kann.
Re: Regionalliga Nordost 2018/19
Kommen zu deinem 50. Geburtstag aber 5000 Gäste und es ist bekannt, dass frühere Familientreffen schon in Massenschlägereien endeten, würde ich als dein Nachbar schon wünschen, dass die Staatsmacht etwas Präsenz zeigt. ;)
Ob ich dir dann aber wünsche, die Kosten für die Polizei zu tragen, ist eine andere Sache.
Ob ich dir dann aber wünsche, die Kosten für die Polizei zu tragen, ist eine andere Sache.
Re: Regionalliga Nordost 2018/19
Nun, wenn der Siebziger zu seinem Geburtstag mit über 5000 Gästen, Einnahmen in Höhe X erzielen sollte wäre ich schon dafür, dass er auch eine Summe Y für eine eventuell nötige Polizeipräsenz zahlt Um es mal hochzubrechen: Die DFL macht EUR 4.420.000.000 Umsatz pro Saison, zahlt EUR 1.280.000.000 an Steuern und Abgaben (https://www.dfl.de/de/publikationen/dfl ... port-2019/). Die über EUR 400.000 an Kosten für das Nordderby um welches es im Verfahren geht sind sehr wahrscheinlich nicht die Durchschnittskosten - nehmen wir mal 200.000 an, dann wären das bei 612 Spielen in den DFL-Ligen EUR 122.400.000, die zusätzlich (zu den 1,28 Mrd.) anfallen würden - das sind 2,76 % des Umsatzes und meiner Meinung nach durchaus vertretbar
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Re: Regionalliga Nordost 2018/19
Wenn er sie einlädt würde ich das verstehen aber was iist wenn du als Verein sagst du willst kein Stress und Ärger und die dadurch entstehenden Kosten nicht tragen. Du musst ja gästetickets zur Verfügung stellen. Das erscheint mir eh bisschen suspekt. Auf der anderen Seite gehen schon ein Haufen Steuergelder flöten und Menschen die nichts mit Fußball am Hut haben werden das Urteil sicherlich und verständlicherweise begrüßen.
Hacke-Spitze-Nebens-Tor
Re: Regionalliga Nordost 2018/19
Man sollte diese angesetzten Kosten vielleicht auch mal seriös aufdröseln.
Mir ist klar, dass da Reisekosten, Übernachtungskosten, Überstunden (bezahlte ?) usw. anfallen.
Aber es ist ja nun nicht so, dass für so ein Spiel 1000 neue Polizisten eingestellt werden. Die sind ja da,
sprich die reinen Personalkosten haben mit der Veranstaltung nichts zu tun. Die fallen auch so an.
Und dann stellt sich sicher auch bei vielen Spielen die Frage der Verhältnismäßigkeit. Wer die Auflagen erteilt und wer die dann bezahlt.
Da hat man bei vielen Lok-Spielen gegen irgendwelche Vereine schon oft so viel Polizei gesehen, dass man denke konnte, auf dem
Südfriedhof ist noch ne NPD-Veranstaltung und von Connewitz kommt ne linke Gegendemo.
Oder heute wieder Polizeihubschrauber bei RB gegen Hertha.
Mir ist klar, dass da Reisekosten, Übernachtungskosten, Überstunden (bezahlte ?) usw. anfallen.
Aber es ist ja nun nicht so, dass für so ein Spiel 1000 neue Polizisten eingestellt werden. Die sind ja da,
sprich die reinen Personalkosten haben mit der Veranstaltung nichts zu tun. Die fallen auch so an.
Und dann stellt sich sicher auch bei vielen Spielen die Frage der Verhältnismäßigkeit. Wer die Auflagen erteilt und wer die dann bezahlt.
Da hat man bei vielen Lok-Spielen gegen irgendwelche Vereine schon oft so viel Polizei gesehen, dass man denke konnte, auf dem
Südfriedhof ist noch ne NPD-Veranstaltung und von Connewitz kommt ne linke Gegendemo.
Oder heute wieder Polizeihubschrauber bei RB gegen Hertha.
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Re: Regionalliga Nordost 2018/19
Es geht ja nur um zusätzliche Polizeikräfte bei hochsicherheitsspielen. Z.b. bei erwarteten Krawallen usw. Sprich nen Hubschrauber bei RB:Hertha würde so wie ich das verstanden habe, gar nicht in die Kostenbeteiligung reinfallen. Wie man am Ende unterscheidet zwischen zusätzlichen Beamten und denen die sowieso anwesend wären, keine Ahnung.
Hacke-Spitze-Nebens-Tor
Re: Regionalliga Nordost 2018/19
123lok hat geschrieben:[...]Wie man am Ende unterscheidet zwischen zusätzlichen Beamten und denen die sowieso anwesend wären, keine Ahnung.
Wie weiter oben schon ausgeführt - exakt um diese Frage (zusätzliche Einsatzkräfte zu den eh schon Anwesenden/doppelte Abrechnung/etc.) ging es ja letztlich auch in dem Verfahren; Das hat der vortragende Richter meines Erachtens nachvollziehbar erläutert. Und deswegen geht das Ganze auch zurück an das OVG Bremen, die sich mit ihrer Gebührenordnung wahrscheinlich besser auskennen und/oder vorrangig zuständig sind. In Zukunft wird es wohl so sein, dass grundsätzlich Kosten für den Polizeieinsatz auf die Vereine der DFL umgelegt werden können, aber in einem sehr begrenzten Rahmen - gemäß der länderspezifischen Besoldungstabellen, o.Ä.
Zuletzt geändert von Der Buri am So 31. Mär 2019, 01:01, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Regionalliga Nordost 2018/19
Indem man z.B. Polizei aus anderen Bundesländern anfordert und dann dafür eine Rechnung bekommt.
Ist in dem von Buri weiter oben verlinkten Artikel recht gut erklärt.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... icherheit/
Ist in dem von Buri weiter oben verlinkten Artikel recht gut erklärt.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... icherheit/
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Re: Regionalliga Nordost 2018/19
Der Buri hat geschrieben:Die DFL macht EUR 4.420.000.000 Umsatz pro Saison, zahlt EUR 1.280.000.000 an Steuern und Abgaben (https://www.dfl.de/de/publikationen/dfl ... port-2019/). Die über EUR 400.000 an Kosten für das Nordderby um welches es im Verfahren geht sind sehr wahrscheinlich nicht die Durchschnittskosten - nehmen wir mal 200.000 an, dann wären das bei 612 Spielen in den DFL-Ligen EUR 122.400.000, die zusätzlich (zu den 1,28 Mrd.) anfallen würden - das sind 2,76 % des Umsatzes und meiner Meinung nach durchaus vertretbar
Der Urteilsbegründung des Richters folgend dürften aber nicht alle Spiele mit diesen Sonderkosten belegt werden, sondern nur jene, die als Risikospiele eingestuft werden und nach der Erfahrung von Veranstalter und Polizei erhöhte Sicherheitsmaßnahmen rechtfertigen. Zudem bezog er sich einmal spezifisch auf ein Bremer Gesetz. Ob die anderen Bundesländer entsprechende Gesetze haben, weiß ich jetzt nicht.
Jedenfalls käme ich mir als Veranstalter schon ziemlich verarscht vor, wenn wir deine gegebenen 122 Millionen Kosten und die zehnfache Menge Steuereinnahmen durch Veranstaltungen der DFL nebeneinanderstellen und der Staat dann noch sagt "Wir nehmen zwar durch euch zehn Mal mehr Geld ein als die nötigen Zusatzkosten, aber es reicht uns trotzdem noch nicht."
Das kommt mir sehr gierig vor. Wenn man in Bremen, ironischerweise eine Hansestadt, verlernt hat, mit Geld umzugehen, dieses jetzt auf kreative Weise eintreiben will und in diesem schmutzigen Vorgehen auch noch höchstrichterlich bestätigt wird, empfinde ich das als einen sehr schäbigen Gesamtvorgang.
Die Kosten von 400.000 € für ein Risikospiel zugrunde gelegt kann sich jeder selbst ausrechnen, wie die Ticketpreise z.B. bei einem Spiel gegen Chemie oder Chemnitz bei ca. 5000-6000 Zuschauern aussehen müssen, damit Lok wenigstens mit einer schwarzen Null aus der Sache hervorgeht.
Wir haben das Glück, dass Sachsen den Pressemitteilungen zufolge eine solche Kostenberechnung nicht vornehmen möchte, aber auch das könnte sich jederzeit ändern.
André hat geschrieben:Man sollte diese angesetzten Kosten vielleicht auch mal seriös aufdröseln.
Mir ist klar, dass da Reisekosten, Übernachtungskosten, Überstunden (bezahlte ?) usw. anfallen.
Aber es ist ja nun nicht so, dass für so ein Spiel 1000 neue Polizisten eingestellt werden. Die sind ja da,
sprich die reinen Personalkosten haben mit der Veranstaltung nichts zu tun. Die fallen auch so an.
So sehe ich das auch.
In der aktuellen Personalsituation wäre es sogar unterstützenswert, wenn pro Risikospiel 1000 neue Polizisten angestellt würden, aber so funktioniert das nun einmal nicht.
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Re: Regionalliga Nordost 2018/19
Für mich ist das Urteil nicht nachvollziehbar. Grundsätzlich, völlig unabhängig davon, ob die Veranstalter das Geld hätten oder nicht. Aufgabe der Polizei ist doch die Durchsetzung des Gewaltmonopols des Staates nach innen, im speziellen, die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten, und im Bedarfsfall diese wiederherzustellen. Das ist doch deutlich definiert. Die Kosten hierfür tragen die Länder. Die Länder bekommen für die Ausübung ihrer Aufgaben 50% der Körperschaftssteuer, 42,5% der Lohn- und Einkommenssteuer sowie 44,1% der Umsatzsteuer.
Da es sich um ein Gewaltmonopol handelt, haben die Vereine gar keine alternativen Möglichkeiten zur Polizei. Es geht hier doch eher darum, dass manche Bundesländer in der Verteilung ihrer Etats schlechter haushalten als andere und nun nach möglichen Melkkühen gesucht wird. Bremen hat im aktuellen Haushaltsplan ein Gesamtvolumen von rund 5,7 Milliarden Euro ausgewiesen, bei 680.000 Einwohnern. Bremen gibt allein für Bezüge und Aufwendungen von Abgeordneten über 11 Millionen Euro aus. Zum Vergleich: Sachsen hat ein Haushaltsvolumen von rund 18,5 Milliarden bei 4,1 Millionen Einwohnern. Das Pro-Kopf-Volumen liegt also in Bremen immerhin stolze 85% höher als in Sachsen. Da bleibt mit Sicherheit noch manch anderes Sparpotenzial zu vermuten. Zum Beispiel stellt sich die Frage, warum das Landesparlament Bremen 83 Abgeordnete hat, der sächsische Landtag hingegen 126 Abgeordnete, aber das bei sechsfacher Einwohnerzahl usw.
Da es sich um ein Gewaltmonopol handelt, haben die Vereine gar keine alternativen Möglichkeiten zur Polizei. Es geht hier doch eher darum, dass manche Bundesländer in der Verteilung ihrer Etats schlechter haushalten als andere und nun nach möglichen Melkkühen gesucht wird. Bremen hat im aktuellen Haushaltsplan ein Gesamtvolumen von rund 5,7 Milliarden Euro ausgewiesen, bei 680.000 Einwohnern. Bremen gibt allein für Bezüge und Aufwendungen von Abgeordneten über 11 Millionen Euro aus. Zum Vergleich: Sachsen hat ein Haushaltsvolumen von rund 18,5 Milliarden bei 4,1 Millionen Einwohnern. Das Pro-Kopf-Volumen liegt also in Bremen immerhin stolze 85% höher als in Sachsen. Da bleibt mit Sicherheit noch manch anderes Sparpotenzial zu vermuten. Zum Beispiel stellt sich die Frage, warum das Landesparlament Bremen 83 Abgeordnete hat, der sächsische Landtag hingegen 126 Abgeordnete, aber das bei sechsfacher Einwohnerzahl usw.
Re: Regionalliga Nordost 2018/19
Wenn Du schon soweit gehst, könnte man ja noch die Frage in den Raum werfen, wozu man überhaupt ein Landesparlament Bremen
braucht und das nicht einfach ins umgebende Bundesland Niedersachsen eingliedert. Siehe Bestrebungen hier für Mitteldeutschland.
Aber das schweift dann doch zu weit vom Thema ab.
braucht und das nicht einfach ins umgebende Bundesland Niedersachsen eingliedert. Siehe Bestrebungen hier für Mitteldeutschland.
Aber das schweift dann doch zu weit vom Thema ab.
Die schlimmsten Geiseln der Menschheit sind die Gier und die Dummheit.
Re: Regionalliga Nordost 2018/19
@Marco ...
Es geht doch überhaupt nicht um den Gesamthaushalt Bremens oder Pro-Kopf-Volumen oder sonstigen Nebelkerzen - ganz vereinfacht geht es um Paragraph Vier des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes und ob dieser rechtens ist.
Und da hat das BVerwG grundsätzlich entschieden, dass man das so machen kann, wenn ganz bestimmte Punkte erfüllt sind, es zum Beispiel nicht zu Doppelabrechnungen kommt, etc. Ansonsten sei nochmals auf LTO verwiesen (https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... icherheit/)
Es geht doch überhaupt nicht um den Gesamthaushalt Bremens oder Pro-Kopf-Volumen oder sonstigen Nebelkerzen - ganz vereinfacht geht es um Paragraph Vier des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes und ob dieser rechtens ist.
§ 4 Verwaltungsgebühren
(1) Verwaltungsgebühren werden für die Vornahme von Amtshandlungen erhoben, die
1. auf Antrag oder auf Veranlassung der Beteiligten vorgenommen werden oder
2. aufgrund gesetzlicher Ermächtigung im Interesse eines einzelnen vorgenommen werden oder
3. einer durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes angeordneten oder durch Satzung einer juristischen Person des privaten oder des öffentlichen Rechts anerkannten besonderen Überwachung oder Beaufsichtigung dienen.
(2) Die Gebühren sind so zu bemessen, daß zwischen der den Verwaltungsaufwand berücksichtigenden Höhe der Gebühr einerseits und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht. Das gilt auch für die Festlegung und Ausfüllung von Rahmensätzen.
(3) Die Gebühren sind durch feste Sätze, nach dem Wert des Gegenstandes, nach dem Zeitaufwand für die Amtshandlung oder durch Rahmensätze zu bestimmen.
(4) Eine Gebühr wird von Veranstaltern oder Veranstalterinnen erhoben, die eine gewinnorientierte Veranstaltung durchführen, an der voraussichtlich mehr als 5 000 Personen zeitgleich teilnehmen werden, wenn wegen erfahrungsgemäß zu erwartender Gewalthandlungen vor, während oder nach der Veranstaltung am Veranstaltungsort, an den Zugangs- oder Abgangswegen oder sonst im räumlichen Umfeld der Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften vorhersehbar erforderlich wird. Die Gebühr ist nach dem Mehraufwand zu berechnen, der aufgrund der zusätzlichen Bereitstellung von Polizeikräften entsteht. Der Veranstalter oder die Veranstalterin ist vor der Veranstaltung über die voraussichtliche Gebührenpflicht zu unterrichten. Die Gebühr kann nach den tatsächlichen Mehrkosten oder als Pauschalgebühr berechnet werden.
Und da hat das BVerwG grundsätzlich entschieden, dass man das so machen kann, wenn ganz bestimmte Punkte erfüllt sind, es zum Beispiel nicht zu Doppelabrechnungen kommt, etc. Ansonsten sei nochmals auf LTO verwiesen (https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... icherheit/)
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Re: Regionalliga Nordost 2018/19
Buri, doch, für mich gehört das sehr wohl zusammen. Bremen lebt in Teilbereichen über seinen Verhältnissen, sucht zusätzliche Geldquellen. Das unterstelle ich als alleinige Motivation. Ohne eben diese Motivation gäbe es auch kein Thema bezüglich des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes und es hätte überhaupt keiner formaljuristischen Entscheidung bedurft. Zudem verweise ich auf den ersten Teil meines Beitrags bzgl. der Aufgaben der Länder, der hierfür bereits bereitgestellten Mittel und des Problems des Gewaltmonopols der Polizei, welches den Vereinen keine Alternativen lässt. Die Richter hätten daher meiner Meinung nach entsprechende Verordnungen klar als unzulässig erklären müssen. Dass die Besetzung der Richterstellen des Bundesverwaltungsgerichtes durch den Richterwahlausschuss erfolgt, dem wiederum jeweils hälftig nur die Justizminister und Mitglieder des Bundestags angehören, hat schon ein Geschmäckle. So mischt die Politik kräftig mit, um die studierten Parteikollegen auf die begehrten Posten, also an den Futtertrog, zu bekommen. Jeder kann sich ein eigene Bild machen, inwieweit hier von unabhängiger Judikative gesprochen werden kann, gerade wenn von der Politik eingesetzte Richter einen Streitfall entscheiden sollen, in dem eine Seite der politischen Struktur angehört.
Re: Regionalliga Nordost 2018/19
Zunächst einmal "Danke" für deine ausführlichen Ausführungen. Bei der Besetzung der Richterposten an deutschen Gerichten gehe ich durchaus mit, bleibe aber dennoch bei meiner Meinung - eine Organisation wie die DFL erwirtschaftet eine solch enorme Summe, dass ich eine Beteiligung an den Mehraufwand-Polizeikosten bei Risikospielen für gerechtfertigt halte.
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Die Rechtssprechung im Sport
Die DFL hat Geld, keine Frage, bin ich völlig bei Dir. Aber wie Du ja schon treffend angemerkt hast, hatte die Entscheidung einen grundsätzlichen Charakter. Das eröffnet Möglichkeiten bis runter in alle Ligen, in denen nennenswert Eintritt genommen wird, also eine "Gewinnorientierung" vorliegt. Heute sagt Sachsen noch "nein". Hellsehen kann keiner. Irgendwann kann es uns betreffen. Ich hätte mich gefreut, wenn da grundsätzlich ein Riegel vorgeschoben worden wäre.
Allerdings fällt mir gerade auf, dass wir im Thema RLNO sind, da ist diese Diskussion eigentlich fehl am Platz. Vielleicht lässt sich der Thementeil abkoppeln und woanders hin verschieben, weil als Thema ganz interessant, auch in den unterschiedlichen Meinungen.
Und für den Strang: Ich denke, die Loksche kann die Saison durchaus noch auf dem fünften Tabellenplatz abschließen. Zusammen mit dem anstehenden Landespokalsieg ist das dann doch noch eine erträgliche Bilanz
Allerdings fällt mir gerade auf, dass wir im Thema RLNO sind, da ist diese Diskussion eigentlich fehl am Platz. Vielleicht lässt sich der Thementeil abkoppeln und woanders hin verschieben, weil als Thema ganz interessant, auch in den unterschiedlichen Meinungen.
Und für den Strang: Ich denke, die Loksche kann die Saison durchaus noch auf dem fünften Tabellenplatz abschließen. Zusammen mit dem anstehenden Landespokalsieg ist das dann doch noch eine erträgliche Bilanz
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Re: Regionalliga Nordost 2018/19
Marco Dorn hat geschrieben:Buri, doch, für mich gehört das sehr wohl zusammen. Bremen lebt in Teilbereichen über seinen Verhältnissen, sucht zusätzliche Geldquellen. Das unterstelle ich als alleinige Motivation. Ohne eben diese Motivation gäbe es auch kein Thema bezüglich des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes und es hätte überhaupt keiner formaljuristischen Entscheidung bedurft. Zudem verweise ich auf den ersten Teil meines Beitrags bzgl. der Aufgaben der Länder, der hierfür bereits bereitgestellten Mittel und des Problems des Gewaltmonopols der Polizei, welches den Vereinen keine Alternativen lässt. Die Richter hätten daher meiner Meinung nach entsprechende Verordnungen klar als unzulässig erklären müssen. Dass die Besetzung der Richterstellen des Bundesverwaltungsgerichtes durch den Richterwahlausschuss erfolgt, dem wiederum jeweils hälftig nur die Justizminister und Mitglieder des Bundestags angehören, hat schon ein Geschmäckle. So mischt die Politik kräftig mit, um die studierten Parteikollegen auf die begehrten Posten, also an den Futtertrog, zu bekommen. Jeder kann sich ein eigene Bild machen, inwieweit hier von unabhängiger Judikative gesprochen werden kann, gerade wenn von der Politik eingesetzte Richter einen Streitfall entscheiden sollen, in dem eine Seite der politischen Struktur angehört.
Passt soweit, wenn auch nur am Rande, zur RLNO. Wer sich ein klein wenig mit Politik beschäftigt, dem wird der Name Stephan Harbarth etwas sagen. Und auch, was diese Figur so für eine Rolle spielt ( im wahresten Sinne des Wortes) und warum. Das deckt sich dann mit Deinem Beitrag Marco.
„Geld ist das Barometer der Moral einer Gesellschaft. Wenn Sie sehen, daß Geschäfte nicht mehr freiwillig abgeschlossen werden, sondern unter Zwang, daß man, um produzieren zu können, die Genehmigung von Leuten braucht, die nichts produzieren, daß das Geld denen zufließt, die nicht mit Gütern, sondern mit Vergünstigungen handeln, daß Menschen durch Bestechung und Beziehungen reich werden, nicht durch Arbeit, daß die Gesetze Sie nicht vor diesen Leuten schützen, sondern diese Leute vor Ihnen, daß Korruption belohnt und Ehrlichkeit bestraft wird, dann wissen Sie, daß Ihre Gesellschaft vor dem Untergang steht.“
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Re: Die Rechtssprechung im Sport
Und was sollen diese Mehreinnahmen für uns Steuerzahler bringen? Genau, nix! Wir haben davon rein garnix.
Und was die DFL für Umsatz erwirtschaftet ist auch bedeutungslos, wenn kein Gewinn vorliegt kannst du auch keine Rechnungen begleichen.
Die Marge dürfte wohl nicht mal 5% bei dem Umsatz sein, wenn diese nicht sowieso negativ ist.
Es ist auch ein kleiner Schritt in die falsche Richtung, hier soll ein Volkssport für die Sicherheit bezahlen die so oder so nicht in sein Aufgabenbereich liegt.
Vereine dürfen nicht ausserhalb ihres Grund und Bodens irgendwelche Maßnahmen durchführen die Bürger diskriminiert oder eingrenzt, also warum dafür zahlen?
Wenn das Model Schule macht, werden bald auch Volksfeste für ihre übertriebene Sicherheit bezahlen, da das die Veranstallter nicht können werden diese nicht stattfinden.
Aber irgendwas braucht man damit der Pöbel sich über irgendetwas sinnloses Aufragt und etwas genugtuung findet wenn ein positives Urteil für das Land Bremen gefällt wird.
Und was die DFL für Umsatz erwirtschaftet ist auch bedeutungslos, wenn kein Gewinn vorliegt kannst du auch keine Rechnungen begleichen.
Die Marge dürfte wohl nicht mal 5% bei dem Umsatz sein, wenn diese nicht sowieso negativ ist.
Es ist auch ein kleiner Schritt in die falsche Richtung, hier soll ein Volkssport für die Sicherheit bezahlen die so oder so nicht in sein Aufgabenbereich liegt.
Vereine dürfen nicht ausserhalb ihres Grund und Bodens irgendwelche Maßnahmen durchführen die Bürger diskriminiert oder eingrenzt, also warum dafür zahlen?
Wenn das Model Schule macht, werden bald auch Volksfeste für ihre übertriebene Sicherheit bezahlen, da das die Veranstallter nicht können werden diese nicht stattfinden.
Aber irgendwas braucht man damit der Pöbel sich über irgendetwas sinnloses Aufragt und etwas genugtuung findet wenn ein positives Urteil für das Land Bremen gefällt wird.
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