Aaah, hab noch was gefunden diesbezüglich --->
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 7767316912 (Bundesgesetzblatt Teil 1 Nummer 48).
Also die oben angeführten Sachen gelten fort bis 31.12.2021.Weiterführend empfehle ich:
https://www.atn-ra.de/category/covid-19/ Dort wird einiges erklärt. Zudem, das Gesetz gilt nunmehr beinahe neun Monate, ich habe - auf die Schnelle - keine Verwaltungsgerichtsurteile gefunden, die den Gleichbehandlungsgrundatz durch virtuelle Mitgliederversammlungen gefährdet sehen. Und wir haben immerhin über 600.000 Vereine hierzulande, da sollte man doch meinen, dass wenigestens einer davon dieses Gesetz vor dem jeweiligen Verwaltungsgericht in Frage gestellt hat - aber Fehlanzeige.
Zu den Kosten - keine Ahnung - was kostet denn eine Präsenz-MV (
), gerade unter den aktuell herrschenden Bedingungen - auch im März oder April wird man sicherlich noch allerhand Auflagen erfüllen müssen, will man eine Indoor-Veranstaltung mit 300 bis 500 Menschen abhalten
P.S.: Vielleicht wäre ja - als Kompromiss - eine Neuauflage der Tribünen-MV möglich