




Europapokalfinalist hat geschrieben:Erstmal abwarten. Der CFC geht in den Instanzenzug eine Ebene weiter zum OLG. Da kann es mitunter auch eine andere Entscheidung geben.
In jedem Fall wäre der CFC aber gut beraten, schonmal Rückstellungen zu bilden.
Die sofortige Einbindung von Polstercatering in die Heimspielen könnte man sicherlich machen um Schadensersatzansprüche für die Zukunft zu vermeiden, dies muss auch kein Schuldeingeständnis sein. Jedoch wird der CFC auch sicherlich einen neuen Cateringpartner haben. So oder so. Verzwackte Situation dort.
to_st_lok hat geschrieben:Warum müsste dann logisch der neue ungültig sein? Es können auch zwei gültige Verträge nebeneinander existieren. Ohne Kenntnis der Vertragsinhalte ist das alles sowieso nur Spekulation.
to_st_lok hat geschrieben:Dann solltest du am besten mal damit anfangen. Selbst wenn das mit den exklusiven Rechten so stimmen sollte, hat man nach der Kündigung mit dem neuen Caterer einen gültigen Vertrag geschlossen. Und dieser wird durch die Entscheidung des Gerichts jetzt nicht logisch ungültig. Sondern man hat Stand jetzt zwei gültige Verträge. Einfach mal aus der Sonne gehen.
LOKseit73 hat geschrieben:to_st_lok hat geschrieben:Dann solltest du am besten mal damit anfangen. Selbst wenn das mit den exklusiven Rechten so stimmen sollte, hat man nach der Kündigung mit dem neuen Caterer einen gültigen Vertrag geschlossen. Und dieser wird durch die Entscheidung des Gerichts jetzt nicht logisch ungültig. Sondern man hat Stand jetzt zwei gültige Verträge. Einfach mal aus der Sonne gehen.
Sehe ich genauso.
Und wenn die Kündigung vom Gericht abschließend für rechtsunwirksam erklärt wird, dann wird der neue Caterer Schadenersatzansprüche geltend machen.
Ziemlich beschissene Situation für den CFC.
BRM hat geschrieben:LOKseit73 hat geschrieben:to_st_lok hat geschrieben:Dann solltest du am besten mal damit anfangen. Selbst wenn das mit den exklusiven Rechten so stimmen sollte, hat man nach der Kündigung mit dem neuen Caterer einen gültigen Vertrag geschlossen. Und dieser wird durch die Entscheidung des Gerichts jetzt nicht logisch ungültig. Sondern man hat Stand jetzt zwei gültige Verträge. Einfach mal aus der Sonne gehen.
Sehe ich genauso.
Und wenn die Kündigung vom Gericht abschließend für rechtsunwirksam erklärt wird, dann wird der neue Caterer Schadenersatzansprüche geltend machen.
Ziemlich beschissene Situation für den CFC.
Fakt ist, dass am Ende nur ein Vertrag gültig sein bzw. nach dem Inhalt des Vertrages wirksam werden wird.
Du kannst für deinen Gebrauchtwagen auch fünf Verkaufsverträge unterschreiben. Deine fünf Kunden gehen alle davon aus, dass sie einen gültigen Vertrag haben.
Da du aber nur ein Auto zu verkaufen hast, kannst du vier der fünf Verträge nicht erfüllen. Du hast also spätestens mit dem zweiten Vertrag etwas unterschrieben, was inhaltlich nicht wirksam werden kann.
Welcher Vertrag in diesem Fall wirksam wird, entscheidet im Streitfall ein Gericht. Die anderen Verträge bringen deinen Kunden möglicherweise Entschädigungen, aber kein Auto, zumindest keines von dir.
Seit 1984 hat geschrieben:
Darauf erstmal ein kräftiges "asozialer Chemnitzer FC" geträllert.