Exakt so war es gemeint und auch geschrieben.Marco Dorn hat geschrieben: Do 6. Nov 2025, 11:40 @Moppi
Ich denke, BRM meint, durch die Begrenzung der Zuschauerzahl aufgrund der gesperrten Bereiche, gibt es weniger Zuschauereinnahmen, die man dann verteilen kann. Ich habe das so interpretiert, dass er sich nicht auf die 30.000 Euro bezogen hat.
Die derzeit 30.000 € feste Strafe werden bei Lok hängen bleiben.
Wenn die Zuschauereinnahmen aus dem Ticketverkauf grob geschätzt, 50.000 € geringer ausfallen würden als möglich, würde bei einer 40-40-20 %-Aufteilung daraus Lok 20.000 € Mindereinnahmen haben, der Gast auch und der DFB 10.000 €.
Aufgeteilt werden kann nur, was tatsächlich eingenommen worden ist. Wenn der Kuchen kleiner ist, bekommt auch jeder nur ein kleineres Stück ab.
Die Mindereinnahmen aus dem Catering würden natürlich voll bei Lok hängen bleiben.
Bei diesem Teil der Strafe sitzt der DFB selbst mit im Boot. Ich vermute daher, dass das Urteil eher im Punkt Zuschauer-Teilausschluss geändert wird als bei der festen Strafe.
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