Sonntag, 17.08.2025 | 15.30 Uhr | 1. FC Lokomotive Leipzig – FC Schalke 04 (Erste Runde DFB Pokal)
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Re: Sonntag, 17.08.2025 | 15.30 Uhr | 1. FC Lokomotive Leipzig – FC Schalke 04 (Erste Runde DFB Pokal)
Es gab gab nunmal diesen Vorfall und wir sind auch
wiederholt mit solchen Vorfällen aufgefallen, deshalb wäre es unpassend sich quer stellen zu wollen.
Aber...warum wird beim Einspruch vom Verein nicht vehement darauf verwiesen dass die Anschuldigung des permanenten Auspfeiffen des Spielers NICHT erfolgte weil er sich wegen des Rufes an den Schiri wandte, sondern wegen der Unsportlichkeit beim versuchten "Handshake".
In jedem Stadion der Welt wäre er, egal welcher Nationalität er angehört ausgepfiffen worden.
Das kann man doch wohl nicht auf sich beruhen lassen.
Alle anderen Verweise auf das vereinsseitige Engagement sind richtig und es bleibt immer so: Nicht der Verein hat sich schlecht verhalten sondern ein einzelner... nein, nicht Fan...sondern eher Idiot...der damit dem Verein schadete.
Der muss mit Konsequenz zur Verantwortung gezogen werden und vielleicht wäre es (allen Vereinen) hilfreich wenn der DFB da mehr unterstützt, statt diejenigen die ja Mitopfer sind zu bestrafen, nur um irgendwas zu tun.
wiederholt mit solchen Vorfällen aufgefallen, deshalb wäre es unpassend sich quer stellen zu wollen.
Aber...warum wird beim Einspruch vom Verein nicht vehement darauf verwiesen dass die Anschuldigung des permanenten Auspfeiffen des Spielers NICHT erfolgte weil er sich wegen des Rufes an den Schiri wandte, sondern wegen der Unsportlichkeit beim versuchten "Handshake".
In jedem Stadion der Welt wäre er, egal welcher Nationalität er angehört ausgepfiffen worden.
Das kann man doch wohl nicht auf sich beruhen lassen.
Alle anderen Verweise auf das vereinsseitige Engagement sind richtig und es bleibt immer so: Nicht der Verein hat sich schlecht verhalten sondern ein einzelner... nein, nicht Fan...sondern eher Idiot...der damit dem Verein schadete.
Der muss mit Konsequenz zur Verantwortung gezogen werden und vielleicht wäre es (allen Vereinen) hilfreich wenn der DFB da mehr unterstützt, statt diejenigen die ja Mitopfer sind zu bestrafen, nur um irgendwas zu tun.

Re: Sonntag, 17.08.2025 | 15.30 Uhr | 1. FC Lokomotive Leipzig – FC Schalke 04 (Erste Runde DFB Pokal)
Wir kennen ja den Einspruch im Wortlaut gar nicht. Das auf der Homepage ist ja nur die Meldung an die Öffentlichkeit, dass Einspruch eingelegt wird, nebst einer klaren Distanzierung von Rassismus.Kalle hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 18:22 Es gab gab nunmal diesen Vorfall und wir sind auch
wiederholt mit solchen Vorfällen aufgefallen, deshalb wäre es unpassend sich quer stellen zu wollen.
Aber...warum wird beim Einspruch vom Verein nicht vehement darauf verwiesen dass die Anschuldigung des permanenten Auspfeiffen des Spielers NICHT erfolgte weil er sich wegen des Rufes an den Schiri wandte, sondern wegen der Unsportlichkeit beim versuchten "Handshake".
In jedem Stadion der Welt wäre er, egal welcher Nationalität er angehört ausgepfiffen worden.
Das kann man doch wohl nicht auf sich beruhen lassen.
Alle anderen Verweise auf das vereinsseitige Engagement sind richtig und es bleibt immer so: Nicht der Verein hat sich schlecht verhalten sondern ein einzelner... nein, nicht Fan...sondern eher Idiot...der damit dem Verein schadete.
Der muss mit Konsequenz zur Verantwortung gezogen werden und vielleicht wäre es (allen Vereinen) hilfreich wenn der DFB da mehr unterstützt, statt diejenigen die ja Mitopfer sind zu bestrafen, nur um irgendwas zu tun.
Re: Sonntag, 17.08.2025 | 15.30 Uhr | 1. FC Lokomotive Leipzig – FC Schalke 04 (Erste Runde DFB Pokal)
Vor allem...keine Banner an der Tribüne, da fehlt jeglicher Kontext zu irgendwas. Die hängen über Holz und Stein. Dahinter versteckt sich bestenfalls ne Fliege.
Re: Sonntag, 17.08.2025 | 15.30 Uhr | 1. FC Lokomotive Leipzig – FC Schalke 04 (Erste Runde DFB Pokal)
Da ich tatsächlich nicht allwissend bin, würde ich einfach mal vermuten, dass der Einspruch vor dem DFB-Bundesgericht landen würde, danach vor dem CAS und erst danach vor einem ordentlichen Gericht. Allerdings gibt es wohl bereits ein CAS-Urteil diesbezüglich, zumindest steht das unter anderem in einer Urteilsbegründung gegen den FC Hansa vor Kurzem (14.10.) - das wird so sicher auch in unserem Urteil stehenMarco Dorn hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 15:59@Buri Da Du da immer recht allwissend bist. Wäre der korrekte Klageweg dieser:
- Einspruch beim DFB Bundesgericht
- falls dort nicht erfolgreich, dann zivilrechtliche Klage bei einem ordentliche Gericht
Wir müssten es also hinbekommen, diesen CAS- und BGH-Präzedenzfall auszuhebeln - ich sehe da ehrlicherweise keine realen Chancen - aber Einspruch würde ich natürlich dennoch einlegen - was der Verein ja auch angekündigt hat - verständlicherweise[...]Die Haftung der Vereine für Fehlverhalten von ihnen zuzurechnenden Personen ist in den Statuten des DFB zweifelsfrei geregelt. Die Rechtslage im Bereich des DFB entspricht der der UEFA für den europäischen Fußball. Diese wurde bereits mehrfach vom Internationalen SportSchiedsgericht (CAS) sowie – auf nationaler Ebene – vom Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen sowie vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt. [...]
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Re: Sonntag, 17.08.2025 | 15.30 Uhr | 1. FC Lokomotive Leipzig – FC Schalke 04 (Erste Runde DFB Pokal)
Die DFB Gerichtsbarkeit ist mindestens ein wenig losgelöst vom Rechtsssystem der Außenwelt. Was verboten und festgestellt wird, wird bestraft.to_st_lok hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 16:44 gebe es bis heute nichts, auf das man ein derartiges Urteil stützen könnte.
"Weitere diskriminierende Rufe während der Partie seien durch den DFB-Matchdelegierten dokumentiert worden."
Re: Sonntag, 17.08.2025 | 15.30 Uhr | 1. FC Lokomotive Leipzig – FC Schalke 04 (Erste Runde DFB Pokal)
Bleiben wir mal bei den Fakten.
1. Es gab diesen Ruf, das ist zweifelsfrei festgestellt worden, der Rufer ist dem Verein auch bekannt. Das Statement des Pressesprechers zur Halbzeitpause war inhaltlich zu diesem Zeitpunkt korrekt, aber unglücklich, weil es bis dahin keine realistische Möglichkeit gab, sich ein volles Bild zu machen.
Man muss damit rechnen, dass so etwas dann ggf. auch dazu genutzt wird, dem Verein Vertuschung oder Kleinreden zu unterstellen. In Zukunft würde ich es befürworten, erst an die Öffentlichkeit zu gehen, wenn man einen Sachverhalt auch aufgeklärt hat.
2. Es gab ähnliche Rufe auch an anderen Stellen des Stadions, auch hier im Thema weiter vorn nachzulesen. Es gibt in der Gesellschaft Rassismus, der geht offenbar nicht am BPS vorbei. Wir könnten auch mal darüber reden, warum das Stadion offenbar für einige als ein geeigneter Ort erscheint, sich dahingehend zu äußern.
Grundsätzlich ist ein Fußballstadion ein Ort für das Ausleben von Emotionen. Es ist aber kein rechtsfreier Raum und es sollte auch kein Raum für das Ausleben niederer Instinkte sein. Sich an die gute Kinderstube zu erinnern sollte man von jedem erwarten dürfen, egal was im Kopf jeweils vorgeht.
3. Im Gegensatz zum Spiel zuletzt in München ist der Rufer während des Spiels nicht identifiziert und an den Ordnungsdienst übergeben worden. Er wurde im Gegenteil von den Umstehenden geschützt, wie wir jetzt wissen, zum großen Schaden des Vereins.
Das ist ein wesentlicher Unterschied und es dürfte bei der Festlegung des Strafmaßes eine nicht unerhebliche Rolle gespielt haben.
Dass "Helden" dieser Coleur dann später keine Verantwortung für ihr Tun übernehmen wollen, entspricht meiner dahin gehenden Erwartungshaltung.
Wir können uns hier lange und ausführlich an dem Urteil abarbeiten, es wurden viele Punkte genannt.
Im Kern sollte es aber darum gehen, im Stadion eine Athmosphäre zu schaffen, in der das Einhalten zivilisatorischer Mindeststandards selbstverständlich ist, nicht nur wie üblich für die allermeisten, sondern für wirklich ausnahmslos alle. Jeder, der mal ein Spiel auf dem Dammsitz verfolgt hat, weiß wovon ich rede, da geht es nicht nur um das Thema Rassismus ...
Wenn wir das im Griff haben, brauchen wir über Geldstrafen und Zuschauer-Ausschluss nicht mehr zu diskutieren.
1. Es gab diesen Ruf, das ist zweifelsfrei festgestellt worden, der Rufer ist dem Verein auch bekannt. Das Statement des Pressesprechers zur Halbzeitpause war inhaltlich zu diesem Zeitpunkt korrekt, aber unglücklich, weil es bis dahin keine realistische Möglichkeit gab, sich ein volles Bild zu machen.
Man muss damit rechnen, dass so etwas dann ggf. auch dazu genutzt wird, dem Verein Vertuschung oder Kleinreden zu unterstellen. In Zukunft würde ich es befürworten, erst an die Öffentlichkeit zu gehen, wenn man einen Sachverhalt auch aufgeklärt hat.
2. Es gab ähnliche Rufe auch an anderen Stellen des Stadions, auch hier im Thema weiter vorn nachzulesen. Es gibt in der Gesellschaft Rassismus, der geht offenbar nicht am BPS vorbei. Wir könnten auch mal darüber reden, warum das Stadion offenbar für einige als ein geeigneter Ort erscheint, sich dahingehend zu äußern.
Grundsätzlich ist ein Fußballstadion ein Ort für das Ausleben von Emotionen. Es ist aber kein rechtsfreier Raum und es sollte auch kein Raum für das Ausleben niederer Instinkte sein. Sich an die gute Kinderstube zu erinnern sollte man von jedem erwarten dürfen, egal was im Kopf jeweils vorgeht.
3. Im Gegensatz zum Spiel zuletzt in München ist der Rufer während des Spiels nicht identifiziert und an den Ordnungsdienst übergeben worden. Er wurde im Gegenteil von den Umstehenden geschützt, wie wir jetzt wissen, zum großen Schaden des Vereins.
Das ist ein wesentlicher Unterschied und es dürfte bei der Festlegung des Strafmaßes eine nicht unerhebliche Rolle gespielt haben.
Dass "Helden" dieser Coleur dann später keine Verantwortung für ihr Tun übernehmen wollen, entspricht meiner dahin gehenden Erwartungshaltung.
Wir können uns hier lange und ausführlich an dem Urteil abarbeiten, es wurden viele Punkte genannt.
Im Kern sollte es aber darum gehen, im Stadion eine Athmosphäre zu schaffen, in der das Einhalten zivilisatorischer Mindeststandards selbstverständlich ist, nicht nur wie üblich für die allermeisten, sondern für wirklich ausnahmslos alle. Jeder, der mal ein Spiel auf dem Dammsitz verfolgt hat, weiß wovon ich rede, da geht es nicht nur um das Thema Rassismus ...
Wenn wir das im Griff haben, brauchen wir über Geldstrafen und Zuschauer-Ausschluss nicht mehr zu diskutieren.
Zuletzt geändert von BRM am Di 4. Nov 2025, 21:44, insgesamt 1-mal geändert.
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)Re: Sonntag, 17.08.2025 | 15.30 Uhr | 1. FC Lokomotive Leipzig – FC Schalke 04 (Erste Runde DFB Pokal)
Ich wäre ja eher dafür, dass wenn der betroffene Verein rechtssicher nachweisen kann, dass er alles ihm Mögliche getan hat einen solchen Täter zu identifizieren und diesen vor ein ordentliches Gericht bringt, die Verbände sich raushalten sollten. Umstehende Personen sollten dabei natürlich aktiv mithelfen - aber sowohl dein als auch mein Ansinnen wird wohl an der Realität scheitern - leider 
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Re: Sonntag, 17.08.2025 | 15.30 Uhr | 1. FC Lokomotive Leipzig – FC Schalke 04 (Erste Runde DFB Pokal)
Hallo!
Der DfB sollte sich mal hinterfragen, was es einem Verein bringen soll, immer Geld in Anti-Rassismus-Maßnahmen zu stecken. Wenn ein Zuschauer schreit, kann es doch nicht der Sinn sein, dass ein Verein nun für Maßnahmen blechen soll, die er gar nicht verursacht hat. Man muss doch erkennen, dass man soetwas schlichtweg nicht unterbinden kann. Wie auch? Soll er am Eingang jedem Zuschauer den Mund zukleben? Wenn ein Gast etwas schreien will, ist ein Verein schlichtweg machtlos. Da kann ich noch so viel Geld in Maßnahmen stecken.
Es ist für mich eher ein gesellschaftliches Problem. Aber hierfür sollte der Staat für Maßnahmen aufkommen und nicht Vereine. Das ist nicht deren Aufgabe.
Der DfB sollte sich mal hinterfragen, was es einem Verein bringen soll, immer Geld in Anti-Rassismus-Maßnahmen zu stecken. Wenn ein Zuschauer schreit, kann es doch nicht der Sinn sein, dass ein Verein nun für Maßnahmen blechen soll, die er gar nicht verursacht hat. Man muss doch erkennen, dass man soetwas schlichtweg nicht unterbinden kann. Wie auch? Soll er am Eingang jedem Zuschauer den Mund zukleben? Wenn ein Gast etwas schreien will, ist ein Verein schlichtweg machtlos. Da kann ich noch so viel Geld in Maßnahmen stecken.
Es ist für mich eher ein gesellschaftliches Problem. Aber hierfür sollte der Staat für Maßnahmen aufkommen und nicht Vereine. Das ist nicht deren Aufgabe.
Re: Sonntag, 17.08.2025 | 15.30 Uhr | 1. FC Lokomotive Leipzig – FC Schalke 04 (Erste Runde DFB Pokal)
Ein Verein hat das Hausrecht und damit auch die Möglichkeit zu definieren und durchzusetzen, was geht und was nicht. Er hat damit im Übrigen auch die Möglichkeit zu entscheiden, wen er rein lässt und wen nicht.
Wenn du eine private Party machst, bestimmt du auch die Regeln im Haus. Wer sich nicht an die Regeln hält, fliegt raus und wird sicher nicht Gast deiner nächsten Party sein, selbst dann nicht, wenn er einen großen Kuchen mitgebracht hat.
Es geht um eine Atmosphäre, in der sich alle wohlfühlen können und keiner entwürdigt wird, bei aller sportlicher Rivalität.
PS
Wenn du auf dem Dammsitz, wohl aber auch auf der Gegengeraden, mal nicht nur auf das Spiel schaust, sondern auch die Ohren aufsperrst, bekommst du relativ schnell eine Ahnung davon, wie sich online und offline vermischen, auf welcher Etage sich die Kommunikation in den sogenannten "sozialen Medien" bewegen muss. Ich meine damit nicht explizit das Thema Rassismus, sondern vielmehr allgemein das Thema Pöbeln.
Mir hat sich noch nicht erschlossen, wessen Leben dadurch besser würde.
Es kann sich bspw. jeder hinterfragen, ob ihn seine Kinder oder auch Enkel so erleben möchten, wie er sich im Stadion benimmt.
Ich bin wahrlich keine Mimose, aber es gibt Grenzen, auch die der Selbstachtung.
Wenn du eine private Party machst, bestimmt du auch die Regeln im Haus. Wer sich nicht an die Regeln hält, fliegt raus und wird sicher nicht Gast deiner nächsten Party sein, selbst dann nicht, wenn er einen großen Kuchen mitgebracht hat.
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PS
Wenn du auf dem Dammsitz, wohl aber auch auf der Gegengeraden, mal nicht nur auf das Spiel schaust, sondern auch die Ohren aufsperrst, bekommst du relativ schnell eine Ahnung davon, wie sich online und offline vermischen, auf welcher Etage sich die Kommunikation in den sogenannten "sozialen Medien" bewegen muss. Ich meine damit nicht explizit das Thema Rassismus, sondern vielmehr allgemein das Thema Pöbeln.
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Es kann sich bspw. jeder hinterfragen, ob ihn seine Kinder oder auch Enkel so erleben möchten, wie er sich im Stadion benimmt.
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Re: Sonntag, 17.08.2025 | 15.30 Uhr | 1. FC Lokomotive Leipzig – FC Schalke 04 (Erste Runde DFB Pokal)
Aber was genau muss beziehungsweise soll der Verein denn noch alles unternehmen?BRM hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 21:40 Ein Verein hat das Hausrecht und damit auch die Möglichkeit zu definieren und durchzusetzen, was geht und was nicht. Er hat damit im Übrigen auch die Möglichkeit zu entscheiden, wen er rein lässt und wen nicht.
Wenn du eine private Party machst, bestimmt du auch die Regeln im Haus. Wer sich nicht an die Regeln hält, fliegt raus und wird sicher nicht Gast deiner nächsten Party sein, selbst dann nicht, wenn er einen großen Kuchen mitgebracht hat.
Es geht um eine Atmosphäre, in der sich alle wohlfühlen können und keiner entwürdigt wird, bei aller sportlicher Rivalität.
PS
Wenn du auf dem Dammsitz, wohl aber auch auf der Gegengeraden, mal nicht nur auf das Spiel schaust, sondern auch die Ohren aufsperrst, bekommst du relativ schnell eine Ahnung davon, wie sich online und offline vermischen, auf welcher Etage sich die Kommunikation in den sogenannten "sozialen Medien" bewegen muss. Ich meine damit nicht explizit das Thema Rassismus, sondern vielmehr allgemein das Thema Pöbeln.
Mir hat sich noch nicht erschlossen, wessen Leben dadurch besser würde.
Es kann sich bspw. jeder hinterfragen, ob ihn seine Kinder oder auch Enkel so erleben möchten, wie er sich im Stadion benimmt.
Ich bin wahrlich keine Mimose, aber es gibt Grenzen, auch die der Selbstachtung.
Da bin ich mal auf deine Vorschläge, welche tatsächlich praxistauglich sind, gespannt.
Ich gebe dir insofern recht, dass der Verein in der Rolle des Gastgebers das Hausrecht ausübt und somit die Spielregeln klar bestimmt.
Mir ist aber aus der Praxis kein Fall bekannt, wenn sich der Gast deiner von dir zitierten Privatveranstaltung durch sein Tun strafbar macht, du als Gastgeber bestraft wirst.
Und das ist für mich der springende Punkt.
Wenn also im aktuellen Fall der Übeltäter bekannt ist, dem Verein keine Mitschuld nachzuweisen ist, dann muss gegen den Übeltäter strafrechtlich ermittelt werden.
Re: Sonntag, 17.08.2025 | 15.30 Uhr | 1. FC Lokomotive Leipzig – FC Schalke 04 (Erste Runde DFB Pokal)
Das sind zwei verschiedene Themen.
Sportrechtlich und auch straf- oder zivilrechtlich wird der Verein für das haftbar gemacht, was im Stadion mit ihm als Veranstalter passiert. So ein Fußballspiel ist im rechtlichen Sinn keine öffentliche, sondern eine private Veranstaltung, für deren Folgen grundsätzlich erst mal der Veranstalter haftet, wie bei einer Party zu Hause, einem Konzert ... Das sollte jedem klar sein, der sich im Stadion "ausleben" möchte.
Der Verein wird also, im sportrechtlichen Sinn und ist das Urteil endgültig, die Strafe berappen und den Zuschauer- Teilausschluss akzeptieren müssen.an unterwirft sich praktisch mit der Teilnahme am Wettbewerb den dort geltenden Regeln.
Strafrechtlich ist der Fall irrelevant, es sei denn, der Geschädigte, hier der Schalker Spieler, hat eine Anzeige wegen Beleidigung o.ä. gestellt.
Zivilrechtlich kann der Verein dann aber nach eingetretenen Schadensfall Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher des Schadens, also hier gegen den Rufer, geltend machen. Ich bin gespannt, ob der Verein diesen Weg geht und was ggf. dabei heraus kommt.
Ich würde den Klageweg gegen den Rufer jedenfalls befürworten, ein rechtliches und damit auch wirtschaftliches Risiko bleibt natürlich. Es gab aber auch schon ähnlich gelagerte Urteile, die richtig teuer für den Verursacher geworden sind. Ob der Verursacher im Fall der Fälle auch über die Mittel verfügt, den Schaden auszugleichen, ist noch eine ganz andere Frage.
Sportrechtlich und auch straf- oder zivilrechtlich wird der Verein für das haftbar gemacht, was im Stadion mit ihm als Veranstalter passiert. So ein Fußballspiel ist im rechtlichen Sinn keine öffentliche, sondern eine private Veranstaltung, für deren Folgen grundsätzlich erst mal der Veranstalter haftet, wie bei einer Party zu Hause, einem Konzert ... Das sollte jedem klar sein, der sich im Stadion "ausleben" möchte.
Der Verein wird also, im sportrechtlichen Sinn und ist das Urteil endgültig, die Strafe berappen und den Zuschauer- Teilausschluss akzeptieren müssen.an unterwirft sich praktisch mit der Teilnahme am Wettbewerb den dort geltenden Regeln.
Strafrechtlich ist der Fall irrelevant, es sei denn, der Geschädigte, hier der Schalker Spieler, hat eine Anzeige wegen Beleidigung o.ä. gestellt.
Zivilrechtlich kann der Verein dann aber nach eingetretenen Schadensfall Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher des Schadens, also hier gegen den Rufer, geltend machen. Ich bin gespannt, ob der Verein diesen Weg geht und was ggf. dabei heraus kommt.
Ich würde den Klageweg gegen den Rufer jedenfalls befürworten, ein rechtliches und damit auch wirtschaftliches Risiko bleibt natürlich. Es gab aber auch schon ähnlich gelagerte Urteile, die richtig teuer für den Verursacher geworden sind. Ob der Verursacher im Fall der Fälle auch über die Mittel verfügt, den Schaden auszugleichen, ist noch eine ganz andere Frage.
Zuletzt geändert von BRM am Di 4. Nov 2025, 22:33, insgesamt 3-mal geändert.
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)Re: Sonntag, 17.08.2025 | 15.30 Uhr | 1. FC Lokomotive Leipzig – FC Schalke 04 (Erste Runde DFB Pokal)
DFB Statuten definieren unsportliches Verhalten, die Stadionordnung spiegelt das, DFB-Beobachter/ Delegierte nehmen solches im Stadion war - fertig die Laube. Wurde von Gizeh schon zitiert, ist rechtens. Muss man nicht gut finden, halte ich persönlich in vielen Fällen auch für ganz dünnes Eis, ist aber halt so und die Bedingungen gelten für alle Vereine.Micha69 hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 22:03 [
Aber was genau muss beziehungsweise soll der Verein denn noch alles unternehmen?
Da bin ich mal auf deine Vorschläge, welche tatsächlich praxistauglich sind, gespannt.
Ich gebe dir insofern recht, dass der Verein in der Rolle des Gastgebers das Hausrecht ausübt und somit die Spielregeln klar bestimmt.
Mir ist aber aus der Praxis kein Fall bekannt, wenn sich der Gast deiner von dir zitierten Privatveranstaltung durch sein Tun strafbar macht, du als Gastgeber bestraft wirst.
Und das ist für mich der springende Punkt.
Wenn also im aktuellen Fall der Übeltäter bekannt ist, dem Verein keine Mitschuld nachzuweisen ist, dann muss gegen den Übeltäter strafrechtlich ermittelt werden.
Vor Gericht könnte der Rufer vielleicht sogar straffrei davon kommen. Man müsste nämlich genau ihm nachweisen, dass genau er beleidigt hat. Könnte schwer werden.
Der 60er Typ hingegen, stand wohl eh auf dem Serviertablett, hatte Körpermasse für 2/3 Personen...dass erleichtert einiges, als wenn Person X aus einem Pulk heraus pöbelt.
Im Prinzip ist es ganz einfach - wer halbwegs bei Verstand ist/ sich im Griff hat, muss gar keine Stadionordnung kennen. Er/ sie/ es verstößt nicht dagegen, einfach so. Kein "Zwischenfall", keine Verbandsstrafe (Das Thema Pyro klammere ich hier mal aus).
Re: Sonntag, 17.08.2025 | 15.30 Uhr | 1. FC Lokomotive Leipzig – FC Schalke 04 (Erste Runde DFB Pokal)
Soweit richtig, man muss vor Gericht nur keine Beleidigung nachweisen. Das wäre Gegenstand eines strafrechtlichen Verfahrens.
Man muss in eim zivilrechtlichen Verfahren nur wasserfest nachweisen können, dass der Rufer auch der Rufer ist. Der Schaden aus dem Ruf ist bekannt, 30.000 € Strafe plus Mindereinnahmen aus dem Ticketverkauf in der der Größenordnung von grob 50.000- 60.000 €.
Man muss in eim zivilrechtlichen Verfahren nur wasserfest nachweisen können, dass der Rufer auch der Rufer ist. Der Schaden aus dem Ruf ist bekannt, 30.000 € Strafe plus Mindereinnahmen aus dem Ticketverkauf in der der Größenordnung von grob 50.000- 60.000 €.
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Re: Sonntag, 17.08.2025 | 15.30 Uhr | 1. FC Lokomotive Leipzig – FC Schalke 04 (Erste Runde DFB Pokal)
Ein Fußballspiel ist eine öffentliche Veranstaltung. Genau wie ein Konzert, welches man nach dem Kauf einer Eintrittskarte besuchen kann.BRM hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 22:14 Das sind zwei verschiedene Themen.
Sportrechtlich und auch straf- oder zivilrechtlich wird der Verein für das haftbar gemacht, was im Stadion mit ihm als Veranstalter passiert. So ein Fußballspiel ist im rechtlichen Sinn keine öffentliche, sondern eine private Veranstaltung, für deren Folgen grundsätzlich erst mal der Veranstalter haftet, wie bei einer Party zu Hause, einem Konzert ... Das sollte jedem klar sein, der sich im Stadion "ausleben" möchte.
Der Verein wird also, im sportrechtlichen Sinn und ist das Urteil endgültig, die Strafe berappen und den Zuschauer- Teilausschluss akzeptieren müssen.an unterwirft sich praktisch mit der Teilnahme am Wettbewerb den dort geltenden Regeln.
Strafrechtlich ist der Fall irrelevant, es sei denn, der Geschädigte, hier der Schalker Spieler, hat eine Anzeige wegen Beleidigung o.ä. gestellt.
Zivilrechtlich kann der Verein dann aber nach eingetretenen Schadensfall Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher des Schadens, also hier gegen den Rufer, geltend machen. Ich bin gespannt, ob der Verein diesen Weg geht und was ggf. dabei heraus kommt.
Ich würde den Klageweg gegen den Rufer jedenfalls befürworten, ein rechtliches und damit auch wirtschaftliches Risiko bleibt natürlich. Es gab aber auch schon ähnlich gelagerte Urteile, die richtig teuer für den Verursacher geworden sind. Ob der Verursacher im Fall der Fälle auch über die Mittel verfügt, den Schaden auszugleichen, ist noch eine ganz andere Frage.
Wir ........ auf die Herrn der Stadt und auf Ihr(e) Lieblingskind(er).
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Re: Sonntag, 17.08.2025 | 15.30 Uhr | 1. FC Lokomotive Leipzig – FC Schalke 04 (Erste Runde DFB Pokal)
Die KI sagt:
"Fußballspiele sind in der Regel öffentliche Veranstaltungen, auch wenn sie Eintritt kosten. Sie gelten als öffentlich, weil sie prinzipiell für jedermann zugänglich sind und das Publikum keine persönliche Beziehung zueinander oder zum Veranstalter haben muss. Eine Ausnahme wäre ein rein privates Spiel in den eigenen vier Wänden oder ein Treffen im kleinen Kreis in einem Vereinsheim, bei dem alle Teilnehmer persönlich bekannt sind."
KI muss man grundsätzlich mit Vorsicht nehmen, hier meine ich, passt es aber korrekt.
Sportgerichtsbarkeit hin oder her, zivilrechtliche Auseinandersetzung ist ja trotzdem möglich, natürlich erst wenn alle verbandsrechtlichen Instanzen durchlaufen sind. Buri hat schon sehr schön aus einem Urteil (Hansa) zitiert, das zeigt, dass die Chancen insgesamt überschaubar sind. Trotzdem kann man dort sowohl klären lassen, ob die Person dem Verein zwingend zuzurechnen ist, als - und das wäre das wichtigste - auch die Verhältnismäßigkeit der Strafhöhe.
"Fußballspiele sind in der Regel öffentliche Veranstaltungen, auch wenn sie Eintritt kosten. Sie gelten als öffentlich, weil sie prinzipiell für jedermann zugänglich sind und das Publikum keine persönliche Beziehung zueinander oder zum Veranstalter haben muss. Eine Ausnahme wäre ein rein privates Spiel in den eigenen vier Wänden oder ein Treffen im kleinen Kreis in einem Vereinsheim, bei dem alle Teilnehmer persönlich bekannt sind."
KI muss man grundsätzlich mit Vorsicht nehmen, hier meine ich, passt es aber korrekt.
Sportgerichtsbarkeit hin oder her, zivilrechtliche Auseinandersetzung ist ja trotzdem möglich, natürlich erst wenn alle verbandsrechtlichen Instanzen durchlaufen sind. Buri hat schon sehr schön aus einem Urteil (Hansa) zitiert, das zeigt, dass die Chancen insgesamt überschaubar sind. Trotzdem kann man dort sowohl klären lassen, ob die Person dem Verein zwingend zuzurechnen ist, als - und das wäre das wichtigste - auch die Verhältnismäßigkeit der Strafhöhe.
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Re: Sonntag, 17.08.2025 | 15.30 Uhr | 1. FC Lokomotive Leipzig – FC Schalke 04 (Erste Runde DFB Pokal)
Widerspruch sollte man auf jeden Fall einlegen
Das hat zwar bei den alten Herren kaum Erfolgsaussichten weil sie fern jeder Realität von oben herab urteilen
Sollte dann der nicht unbedingt voraus zu sehende erneute Pokalgewinn eintreten dann ohne Fans spielen was ein deutliches Zeichen wäre
Ansonsten noch das nächste Spiel (Aue)
Genießen und die Einnahmen mitnehmen
Alles andere muß man abwarten und dann sinnvolle Entscheidungen treffen

Das hat zwar bei den alten Herren kaum Erfolgsaussichten weil sie fern jeder Realität von oben herab urteilen
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Re: Sonntag, 17.08.2025 | 15.30 Uhr | 1. FC Lokomotive Leipzig – FC Schalke 04 (Erste Runde DFB Pokal)
Also das ist für mich nicht nachvollziehbar was es da an Meinungen gibt bzgl. wir schenken das Spiel gegen Aue ab weil ….
Das sportliche entscheidet der Trainer nebst Sportvorstand. Wir sollten hier nichts vermischen, lasst uns den sportlichen Erfolg erreichen inkl. aller Notwendigkeiten.
Zum Urteil, zu hoch und in der Begründung nicht korrekt.
Alles andere liegt nicht in unseren (Fan)Händen.
Das sportliche entscheidet der Trainer nebst Sportvorstand. Wir sollten hier nichts vermischen, lasst uns den sportlichen Erfolg erreichen inkl. aller Notwendigkeiten.
Zum Urteil, zu hoch und in der Begründung nicht korrekt.
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Re: Sonntag, 17.08.2025 | 15.30 Uhr | 1. FC Lokomotive Leipzig – FC Schalke 04 (Erste Runde DFB Pokal)
Zumal die Zuschauersperre für das nächste DFB-Pokalspiel gilt. Wann das ist, interessiert da eh nicht. Die Sperre löst sich nicht in Luft auf.Moppi hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 23:56 Also das ist für mich nicht nachvollziehbar was es da an Meinungen gibt bzgl. wir schenken das Spiel gegen Aue ab weil ….