Eintritt: Vollzahler 11 €, ermäßigt* 7 €; Freier Eintritt: Kinder und Jugendliche bis 13; Menschen mit Behinderung; alleinerziehende Mütter
Gleichberechtigung auf Berliner Art.

Eintritt: Vollzahler 11 €, ermäßigt* 7 €; Freier Eintritt: Kinder und Jugendliche bis 13; Menschen mit Behinderung; alleinerziehende Mütter
Aus Sicherheitsgründen ist den Besuchern des Stadions das Mitführen und Benutzen folgender Gegenstände untersagt:
• Waffen jeder Art, Sachen und Gegenstände, die als Waffen, Hieb-, Stoß-, Stichwaffen oder als Wurfgeschosse Verwendung finden können, Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende
• Substanzen, oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind (Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge) ,
• Flaschen (auch PET- und Plastikflaschen), Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind (erlaubt ist die Mitnahme alkoholfreier Getränke im Getränkekarton bis max. 0,25 Liter Fassungsvermögen),
• sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, große Taschen, Rucksäcke, Reisekoffer;
• Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände;
• Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1 Meter oder deren Durchmesser größer als 3 Zentimeter ist, sowie so genannte Doppelhalter; (mitgebrachte bzw. zugelassene Fahnen und Transparente müssen von ihrem Material unter den Begriff „schwer entflammbar“ fallen);
• größere Mengen von Papier oder Papierrollen;
• mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megaphone, Gasdruckfanfaren;
• alkoholische Getränke aller Art;
• Tiere;
• Laser-Pointer;
• Spiegelreflexkameras und sonstige Fotokameras mit abnehmbarem Zoomobjektiv, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt);
• alle Geräte, die dazu dienen, über das Internet oder andere Medien Sound, Bilder, Beschreibungen oder Veranstaltungsergebnisse zu übermitteln oder zu verbreiten;
• jegliche werbenden, kommerziellen, politischen oder religiösen Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter.
Gizeh hat geschrieben:• alle Geräte, die dazu dienen, über das Internet oder andere Medien Sound, Bilder, Beschreibungen oder Veranstaltungsergebnisse zu übermitteln oder zu verbreiten
... also Handy/Smartphone lieber zuhause lassen![]()
---> http://www.bak07.de/stadionordnung/
Gizeh hat geschrieben:Bei uns kostet Gästeblock auch 11 € – gegen Chemnitz sogar 15.
§ 6 Abrechnung der Spieleinnahmen der Herren-Regionalliga, der Herren-Oberliga, der Frauen-Regionalliga und der Junioren-Regionalligen
1. Bei allen Meisterschafts-, Qualifikations-, Entscheidungs- und Pokalspielen der Herren-Regionalliga und Herren-Oberliga, die einer Abgabepflicht gemäß § 5 Nr. 3. dieser Ordnung unterliegen, sind Eintrittsgelder von den Zuschauern unter Beachtung der vom Präsidium des NOFV beschlossenen finanziellen Bestimmungen zu erheben. Diese sind der Geschäftsstelle des NOFV bis 14 Tage vor Beginn der Meisterschaftsspiele schriftlich mitzuteilen.
Dabei können die Vereine/Kapitalgesellschaften die Eintrittspreise zu ihren Heimspielen zur Wahrung der Preisautonomie in bis zu drei Preiskategorien einteilen, wobei jedes Heimspiel der entsprechenden Preiskategorie zuzuordnen ist. Veränderungen während des Spieljahres sind unverzüglich anzuzeigen. Nach Saisonbeginn beantragte Preiserhöhungen unterliegen den nachfolgenden Regelungen des TOP-Zuschlages.
Bei der Preisgestaltung darf der Zuschauer der Gastmannschaft nicht schlechter gestellt werden als der Zuschauer der Heimmannschaft. Die Vereine/Kapitalgesellschaften sind im Interesse einer Preisinformation für anreisende Zuschauer verpflichtet, die von Ihnen erhobenen Eintrittsgelder und die jeweilige Preiskategorie dem Gastverein in geeigneter Form rechtzeitig mitzuteilen.
Die Erhebung eines Sicherheitszuschlages ist grundsätzlich nicht gestattet. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen gestattet, insbesondere dann, wenn durch behördliche Vorgaben am Spieltag besondere und den üblichen Kostenrahmen überschreitende Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung durchzuführen sind. Entsprechende Anträge sind über die Geschäftsstelle an den Sicherheitsbeauftragten des NOFV zu richten.
Die Erhebung eines TOP-Zuschlages für Spiele von Mannschaften untereinander, die die Tabellenplätze 1 bis 5 der jeweiligen Spielklasse belegen, ist möglich. Begründete Ausnahmefälle zur Erhebung von TOP-Zuschlägen sind beim Präsidium zu beantragen. Stichtag ist der vorangegangene Spieltag.
Kampfhamster hat geschrieben:Knapp 10 Minuten vor Anpfiff sieht es nach Heimspiel für Lok aus. Auf der Tribüne kaum 50 Leute. Im Gästeblock wohl minimal mehr Anhang.
Die Aufstellung überrascht. Das Stadion hübsch und ein Stück weit typisch „Berlinerisch“ Im Baustil.
Gizeh hat geschrieben:Der MDR-Kommentator meinte vorhin, Thomas Löwe hat Bilder aus dem Poststadion am Wochenende geposted und damit bewiesen, dass der Platz durchaus bespielbar war – bei Insta habe ich nix dergleichen gefunden. Hat jemand dazu eventuell einen Link
DKNY hat geschrieben:Gizeh hat geschrieben:Der MDR-Kommentator meinte vorhin, Thomas Löwe hat Bilder aus dem Poststadion am Wochenende geposted und damit bewiesen, dass der Platz durchaus bespielbar war – bei Insta habe ich nix dergleichen gefunden. Hat jemand dazu eventuell einen Link
Du bist doch bei Facebook, schau da einfach mal...![]()
Also das ICH dir das sagen muss
https://m.facebook.com/story.php?story_ ... 0821761417