Und, absolut bemerkenswert, weil unerwartet (einer, weiß nisch mehr wer) hatte es vorhergesagt *glückwunschdazu*, die U23-Regel wird offenbar noch VOR dieser Saison angepasst ... Grund ist das EUGh-Urteil was Schwaben Augsburg erzielt hat, welches ich hier auch vor Tagen reingestellt habe, siehe --->
Deutsche Nachwuchsspieler werden nicht mehr bevorzugt
Ein kleiner Amateurklub löst eine Untersuchung mit enormer Tragweite aus: Die U23-Regel wird nach dem Fall Schwaben Augsburg verändert – wohl einheitlich in den Regionalligen und in der 3. Liga. Zwei Varianten gibt es: die komplette Abschaffung oder die Ausweitung auf EU-Bürger.
Die Sommerpause ist für viele Vereine sehr kurz, und für die Funktionäre gibt es in Wahrheit ja auch gar keine Pause. Der Kader für die kommende Saison will zusammengestellt werden, vielerorts beginnt das Training in der kommenden Woche auch schon wieder. Also hatten sie auch beim Bayerischen Fußball-Verband (BFV) wenig Zeit, die Spielordnung zu ändern. Nötig war das geworden, weil ein Schiedsgericht ein weitreichendes Urteil gesprochen hatte, wonach die bestehende U23-Regelung gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU verstoße. Geklagt hatte zunächst der Regionalligist Schwaben Augsburg, dem wegen Nichtbeachtung der U23-Regel Punkte abgezogen werden sollten, dann klagten seine jeweiligen Gegner gegen die Rücknahme dieses Urteils – vergeblich.
So weitreichend ist das Urteil, dass die Regel jetzt bundesweit einheitlich überarbeitet werden soll. Am Dienstag erklärte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) auf Nachfrage: „Der DFB für die 3. Liga und die fünf Regionalliga-Träger sind im Austausch. Es wird gemeinsam daran gearbeitet, noch vor Beginn der neuen Saison eine einheitliche Anpassung vorzunehmen.“ Möglich ist auch, dass dieser Fall in weiteren Ländern zu Statuten-Änderungen führen wird.
In München habe sich der Verbandsvorstand schon länger mit dem Thema befasst, erklärt der BFV auf Nachfrage, „zum Prozedere zählte auch ein Austausch mit unseren Regionalligisten und die Einholung eines Meinungsbildes“. Darin wurden zwei Reform-Varianten präsentiert: die komplette Abschaffung der U23-Regel, wonach jeder Kader mindestens vier Spieler beinhalten muss, die zum 1. Juli vor einem Saisonstart unter 23 Jahre alt sein und zugleich für die deutsche Nationalmannschaft spielberechtigt sein müssen; zweitens eine Ausweitung der Regel auf EU-Ausländer, wobei auch Länder mit entsprechenden Assoziierungsabkommen aufgenommen werden könnten. Demnach würden auch Spieler mit türkischer oder Schweizer Nationalität unter die Regel fallen.
Dem Vernehmen nach fiel das Stimmungsbild ausgeglichen aus, die zweiten Mannschaften der Nachwuchs-Leistungszentren wurden offenbar nicht gefragt. Die U23-Regel einzuhalten, sollte aber auch zu keiner Zeit ein Problem für eine U23-Mannschaft darstellen. Ohnehin stehen deren Kader-Regelungen vor allem im Einklang mit den Statuten der Deutschen Fußball Liga (DFL).
In einer kürzlich verschickten E-Mail an die Vereine hieß es dann, dass der BFV während des Abrufens des Meinungsbildes „vom DFB die Info“ erhalten habe, „dass dieser die U23-Regelung nun doch in der DFB-Spielordnung entsprechend regeln wird. Die Regelung soll dabei einheitlich für die 3. Liga und die fünf Regionalligaträger sein.“ Der Wortlaut der Nachricht, „nun doch“, klang fast danach, als ob sich der DFB zunächst dagegen ausgesprochen habe, die Regelung bundesweit zu vereinheitlichen.
Wenn der DFB auf dieses Szenario nicht vorbereitet gewesen wäre, käme das überraschend. Der Europäische Gerichtshof hatte schon mehrfach angemahnt, dass die Statuten in EU-Ländern mit Blick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit überprüft werden müssten, und dabei in seinen Urteilen klare Signale gesendet, dass diese Freizügigkeit wahrscheinlich untergraben wird. Man darf es kurios finden, dass nun der kleine bayerische Amateurverein TSV Schwaben Augsburg durch bloße Unkenntnis der Regel diese Prüfung mit europaweiter Tragweite ausgelöst hat.
In jedem Fall möchte der BFV-Vorstand „den Beschluss zeitnah im Umlaufverfahren fassen“, wie es auf Nachfrage heißt, und darüber hinaus: „Möglicherweise wird es in den kommenden Tagen eine bundesweit einheitliche Regelung geben, was wir begrüßen würden.“ In diesem Fall müsste der DFB-Bundestag im kommenden Herbst die Änderungen im Umlaufverfahren im Nachhinein genehmigen. Nach SZ-Informationen geht die Tendenz klar zur Ausweitung der Regelung auf EU-Spieler, nicht in Richtung Abschaffung der Regel. Eine bundesweite Vereinheitlichung würde auch bedeuten, dass die bayerischen Drittligisten von der neuen Regelung betroffen wären. Neben dem TSV 1860 München, dem FC Ingolstadt und Jahn Regensburg dann auch der Regionalliga-Meister FC Schweinfurt – einer der vier Kläger, die das Schiedsgericht angerufen hatten, weil er gegen Schwaben Augsburg verloren hatte.
Für den Fall, dass es dann trotzdem noch einmal zu einem Verstoß kommt, möchte der BFV die Rechtsfolge neu regeln. Dem Vernehmen nach ist dem Verband daran gelegen, im Falle eines Verstoßes ein Strafmaß festzulegen, das auf jeden Fall eine Auswirkung auf die Tabelle hat. Und das zur Not auch unabhängig davon, ob der DFB dieselbe Rechtsfolge plant oder nicht. Schwaben Augsburg jedenfalls war abgesehen von ein paar hundert Euro Strafe ungeschoren davongekommen, weil das Schiedsgericht zu dem Schluss gekommen war, dass aufgrund der nichtigen Regel kein Regelverstoß vorliegen könne.
Quelle --->
https://www.sueddeutsche.de/sport/u23-r ... li.3266969